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Auszug - Antrag der Fraktion Bürgerverein Eiche e.V. vom 29.08.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Ausarbeitung von Parametern für Onlinebefragungen in der Gemeinde Ahrensfelde im Sinne der aktuell gültigen Einwohnerbeteiligungssatzung
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | FV-2023/2958 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | zurückgestellt | |||||
Datum: | Mi, 04.10.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:40 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2023/2958 Antrag der Fraktion Bürgerverein Eiche e.V. vom 29.08.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Ausarbeitung von Parametern für Onlinebefragungen in der Gemeinde Ahrensfelde im Sinne der aktuell gültigen Einwohnerbeteiligungssatzung | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Bürgerverein Eiche e. V. 29.08.2023 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Bartosch, Susanne | |||||
Herr Kusch erläutert zum Fraktionsantrag, der in Verbindung mit dem Antrag der Fraktion
DIE GRÜNEN auf Online-Befragung zu einem möglichen BV Birkholzer Allee steht, dass es sich um ein ernst zu nehmendes Thema handelt. Die Befragung sollte in einfacher Weise
durchgeführt werden, z. B. möglichst über ein Online-Bürgerpanel (App) als Zugangsmöglich-
keit für die Teilnehmer. Wer keinen Online-Zugang hat, dem sollte eine mobile Möglichkeit,
z. B. im Rahmen der Ortsvorsteher-Sprechzeit, angeboten werden.
Auf der Grundlage des § 4 (4) der Einwohnerbeteiligungssatzung – Form der Einwohnerbefragung – sind nun für die Durchführung entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Zunächst wären zur Ermittlung eines Meinungsbildes über eine App Teilnahme-Kriterien festzulegen (Lebensalter, z. B. Senioren oder Jugendliche oder Bezug zum Ortsteil, Geschlecht o. ä.). Die Durchführung ist leicht händelbar, eine Registrierung und der Abgleich mit dem EMA sind möglich. Geprüft werden müsste die technische Umsetzung. Ggf. kann bei Ortsteilbezug mit Filtern gearbeitet werden. Die Parameter sollen zur Diskussion gestellt werden.
Die Einwohnerbeteiligungssatzung wäre anzupassen.
Frau Schenderlein sieht es zur Reduzierung des Aufwandes als sinnvoll an, wenn eine Auswertung zu Teilnehmenden erfolgen könnte, z. B. wenn es um Freizeitstätten für Jugendliche in bestimmten Ortsteilen geht.
Einen Geschlechterbezug sieht Herr Kusch als eher selten und nur bei Bedarf an (z. B. Schaffung von Frauenparkplätzen). Zu klären wäre, wer die Adressaten der Onlinebefragung sind und wer berechtigt ist, an der Abstimmung teilzunehmen.
Frau Freitag findet es gerade bei Senioren schwierig, wegen der technischen Unversiertheit
oder Mobilität, zur Abstimmung nur ins OTZ gehen zu können. Ggf. sollten noch andere Va-
rianten wählbar sein. Auch andere Lösungen sollten angestrebt werden.
Herr Knop erläutert, dass es zwei Arten der Umfrage gibt, eine von der Gemeindevertretung beauftragte Umfrage oder Anträge aus der Bürgerschaft. Für Letztere sollte grundsätzlich immer das gleiche Verfahren angewendet werden. Von der Gemeindevertretung beschlossene Umfragebedingungen sollten nicht zu eng gefasst werden. Die Homepage der Gemeinde nutzt das Nolis-Online-Portal, darüber sind viele Modalitäten abbildbar.
Herr Ackermann erhält das Wort und erläutert die Möglichkeiten. Für die Bürger wird angestrebt, ein wiederverwendbares Nutzerkonto angelegen zu lassen (mit E-Mail-Adresse
und Passwort bzw. Adressenabgleich, z. B. für die Erledigung von Steuerangelegenheiten). Dieses kann dann auch für alle digitalen Verwaltungsleistungen im Rahmen des OZG verwendet werden. Auswertungen sind anonym oder nichtanonym oder/bzw. nach Ortsteilen gefiltert möglich, dies ist jedoch eine große Hürde wegen der Verifizierung. Die OT-Angabe ist für eine plausible Auswertung möglich, zu beachten ist immer der Datenschutz.
Das Portal ist in der Lage, die Gefahr von Mehrfachabstimmungen zu vermeiden. Auch das QR-Code-Scannen ist möglich. Eine Umfrage-Teilnahme ist über das Nutzerkonto möglich, der Adressenabgleich ist anonymisierbar. Ggf. ist die Plausibilität dann beschränkt. Sinnvoll wäre eine Verknüpfung des Nutzerkontos mit der vom Bund einzuführende Bundes-ID. Per Online-Ausweis-Funktion (z.B. mit Handy) sind die Konten somit gut verifizierbar. Auch hier läuft die Anmeldung über unsere Website.
19:19 Uhr – Herr Joachim nimmt an der Sitzung teil. Es sind nun acht Hauptausschuss-
mitglieder anwesend.
Herr Kusch sieht die technische Umsetzung als eher zweitrangig an. Wichtig wäre, § 4 (4) EwBetS zu präzisieren. Als Gemeindevertreter sollten wir die Empfänger der Umfrage fest-
legen, eine Diskriminierung ist auszuschließen. Beim o. g. Antrag der GRÜNEN z. B. handelt es sich um ein Baugebiet. Hier stellt sich die Frage, ob die Einwohner Lindenbergs die Empfänger sind oder der Kreis zu erweitern ist, um ein Meinungsbild zu erfragen. Es handelt
sich nicht um einen Bürgerentscheid.
Herr Knop ergänzt, dass das Verfahren vorbestimmt ist, wenn es sich um Bürgerentscheide handelt. Hier gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Beteiligungsformen der Einwohnerbefragung (online oder schriftlich) und die Auswertungen (anonym/teilanonym) muss die Gemeinde-vertretung für sich regeln. Sie ist hier grundsätzlich völlig frei.
An Herrn Ackermann gerichtet, sagt Herr Kusch, dass den Einwohnern die objektiven Möglichkeiten aufgezeigt werden müssen.
Mit Filtermöglichkeiten (wie z. B. Altersbegrenzungen oder ortsteilweise) sieht Herr Kusch die Umfrageauswertungen als realistisch an, wenn die technischen und juristischen Fragen zum
Datenschutz geklärt sind. Es ist sicherzustellen, dass nur eine Stimme abgegeben werden kann.
Herr Ackermann antwortet, dass bei Umfragen zu Spielplätzen z. B. Filter zur Beteiligung
nur Jugendlicher gesetzt werden können. Ein Betrug bei den Umfragen muss ausgeschlos-
sen werden.
19:28 Uhr – Frau Hübner nimmt als Gast an der Sitzung teil.
Herr Dr. Kauert weist darauf hin, dass die datenschutzrechtlichen Ansätze bei Erhebung und Auswertung zu trennen sind. Einen Filter nachträglich zu setzen, bedeutet, dass die entsprechenden Daten zunächst (z.B. nichtanonym) erhoben werden müssen.
Eine Schärfung der Formulierung des Paragraphen verschafft der Verwaltung mehr Rechts-sicherheit in der Anwendung. Die Idee ist, das Standardverfahren zu regeln. Die Anonymität sollte nicht generell festgelegt werden, dies muss änderbar sein. Die datenschutzrechtlich schwierigste Form wäre, alles zu erheben und im Nachhinein zu filtern. Probleme bereitet andererseits auch eine vollständig anonyme Umfrage. Eine Aussagekraft sollte gegeben sein, vermieden werden soll eine fremde Teilnahme. Onlinebefragungen sind schnell durchführbar und modern, schriftliche Stimmabgaben kosten Zeit und Geld. Eine Entscheidung soll auch möglich sein, wenn nicht-Online-Teilnehmer abstimmen, es kommt auf die persönlichen Umstände an.
Frau Schenderlein sieht es als weitere Möglichkeit der Beteiligung an, in den Seniorenstätten PC aufzustellen und einen Mitarbeiter als Ansprechpartner einzusetzen. Zur Papierversion sollte nicht zurückgekehrt werden.
Herr Kusch befürwortet bei Teilnahmeentscheidung die Anmeldung mit Passwort und Nutzerkonto und schlägt vor, in der GV vorab die Fragen und Antwortmöglichkeiten festzulegen. Dies ist aus seiner Sicht leistbar. Er fragt, ob zur Sicherstellung der Beteiligung die notwendigen Informationen (Zeitraum/Ansprechstellen) über das Amtsblatt gegeben werden können oder es zu aufwendig ist. Er schätzt die analoge Beteiligung auf zwei Drittel, die digitale auf ein Drittel.
Herr Knop gibt zu bedenken, dass diese Festlegungen in der Satzung einen Rechtsanspruch erzeugen, immer so zu verfahren. Es wird eine Anspruchshaltung erzeugt, davon rät er ab.
Als Maximalvariante könnte angeboten werden, ins Rathaus zur Abstimmung zu kommen.
Die Stimmeneinholung zu Hause wird nicht klappen.
Frau Freitag sagt, es geht um die Sicherstellung der Personifizierung. Eine Person ist über die E-Mail-Adresse identifizierbar. Außerdem sollte der Zeitraum bestimmt werden, bis wann die Umsetzung erfolgt.
Frau Hübner als Gemeindevertretungsmitglied erhält das Wort. Sie spricht sich gegen Alters-diskriminierung aus. Wer sich mit dem Technik-Umgang schwertut, dem sollten Alternativen angeboten werden. Es muss dafür gesorgt werden, dass alle Einwohner ihre Meinung äußern können, nicht nur die Technik-Nutzer.
Frau Tietz erhält ebenfalls das Wort als Gemeindevertretungsmitglied. Sie sieht die Nutzung der Endgeräte im Büro der Ortsvorsteher als technisch nicht umsetzbar an. Die Anmeldung
mit vielen E-Mail-Adressen über ein Gerät ist nicht möglich. Wie soll dies gehen?
Herr Joachim als Vertreter von Herrn Stock, geht mit diesem Vorschlag ebenfalls nicht mit. Das Verfahren muss vereinfacht werden. Alle Einwohner, die teilnehmen möchten, finden einen Weg zum Umgang mit dem PC, ggf. mit Unterstützung jüngerer Familienmitglieder. Ältere sollen nicht ausgeschlossen werden, allerdings ist ein Endgerät nötig.
Herr Ackermann sieht eine Anmeldung über das Konto als zweckmäßig an, ggf. ist eine halbe Stunde Vorlaufzeit nötig, um zur Abstimmungsberechtigung zu kommen. Alternativ wäre ohne eigenen Zugang ein Zeitfenster buchbar, wie seinerzeit für das Corona-Testzentrum. Die Möglichkeit, hier im Hause abzustimmen, kostet jedoch Menpower.
Herr Knop spricht sich für das Anlegen von Nutzerkonten durch die Bürger aus. So sind Gemeinde-Services nutzbar und eine Abstimmung möglich. Ggf. könnte im Rathaus Hilfe bei der Nutzerkontoeinrichtung angeboten werden.
Herr Kusch betont, kein Bashing älterer Leute vorzunehmen, natürlich benötigen sie Hilfe. Diskutiert wird über die Mittel der Onlinebefragung und die Möglichkeiten der Nutzerkontoeinrich-tung. Wer über kein mobiles Gerät verfügt, sollte als Teilnahmeangebot ins Rathaus oder OTZ kommen können.
Herr Meuschke denkt, die Satzung sollte gut ausgearbeitet werden, um Onlinebefragungen zu ermöglichen. Ein wahrheitsgemäßes Meinungsbild ist für die Entscheidungsfindung der GV notwendig. Die Menschen müssen mitgenommen werden, vielleicht können auch Newsletter versandt werden, schlägt er vor. Online-Konten sollten den Nutzern „schmackhaft“ gemacht werden.
Frau Freitag sieht die Umsetzung der Regelungen als realistisch an, wenn es gelingt, dass jeder ein Nutzerkonto besitzt.
Frau Emmrich stellt fest, dass im ersten Satz des § 4 der Einwohnerbeteiligungssatzung “…der Hauptverwaltungsbeamte…“ zu streichen wäre. Trifft das letzte Wort die GV? Einig ist sich der Hauptausschuss, dass Benutzerkonten geschaffen werden sollten. Bei den Umfragen sollte nicht zu sehr ins Detail gegangen werden, die Differenzierung ist von der Fragestellung abhängig.
Herr Knop schlägt vor, ein Standardverfahren mit „Durchregelung von A bis Z“ zu nutzen. Wenn die GV etwas Anderes wünscht, ist eine zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Festgelegt werden sollte die Teilnahmeberechtigung (z. B. nach Wohnsitz), der Hauptwohnsitz ist abgleichbar, der Nebenwohnsitz jedoch nicht prüfbar. Zu regeln ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Sind Senioren beteiligt, sollte die Onlinebefragung eher nicht gewählt werden. Er regt an, die Verwaltung zu beauftragen, bis zur nächsten Sitzung einen Vorschlag zu erarbeiten.
Herr Kusch fasst zusammen, dass die GV die Form der Befragung mit den Parametern festlegt: Fragestellung, Wohnsitz, Alter, Fristen.
Die Verwaltung verpflichtet sich, bis zur HA-Sitzung im November 2023 einen Vorschlag zur Vorlage an den Hauptausschuss zu erarbeiten.
Auf die Frage von Frau Emmrich erklären sich alle Mitglieder mit dem Vorschlag einverstanden.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Ausarbeitung von Parametern für Onlinebefragungen in der Gemeinde Ahrensfelde im Sinne der aktuell gültigen Einwohnerbeteiligungssatzung.
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