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Auszug - Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Ahrensfelde vom 02.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Interessenkonflikte bei Beschlussfassungen ausschließen - Compliance-Regeln erarbeiten und für rechtswirksam erklären  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8 Beschluss:FV-2023/2943
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mi, 04.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:40
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2023/2943 Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Ahrensfelde vom 02.09.2023 an die Gemeindevertretung Ahrensfelde - Interessenkonflikte bei Beschlussfassungen ausschließen - Compliance-Regeln erarbeiten und für rechtswirksam erklären
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:BVB / FREIE WÄHLER Ahrensfelde
02.09.2023
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Frau Freitag sagt zum Fraktionsantrag, dass es um ein Mitwirkungsverbot lt. Vorgabe der KV geht. Sie stellte beim Landkreis dazu eine Anfrage, deren Beantwortung noch nicht zufrieden-stellend ausfiel. Es muss sich jeder zur Wahrung des Scheins fragen, ob er dem Mitwirkungsverbot unterliegt. Die Gefahr durch Sonderinteressen muss verhindert werden. Die Mitglieder sollten sich verpflichten, schon im Vorfeld der Wahl für die neue Gemeindevertretung Fest-

legungen zu treffen.

 

Frau Emmrich erklärt, sich bisher immer an die Kommunalverfassung gehalten zu haben.

 

Herr Kusch fragt Frau Freitag, welchen Vorschlag sie und ihre Fraktion inhaltlich machen möchten, ob z.B. eine Satzung beschlossen, eine Richtlinie verabschiedet oder eine Erklärung unterzeichnet werden soll.

 

Frau Freitag antwortet, dass die Form gern diskutiert werden kann.

 

Herr Kusch fragt erneut, welchen konkreten Vorschlag die einreichende Fraktion zur Umsetzung der Rechtstreue macht.

 

Frau Freitag wiederholt, darüber könne im Gremium diskutiert werden, sie sieht derzeit nichts

als offengelegt an.

 

Herr Kusch fragt weiter, ob eine Compliance-Satzung der Gemeinde aufgestellt werden soll.

 

Frau Freitag führt aus, dass sich jeder gewählte Vertreter verpflichten kann, Änderungen zu

seiner Person mitzuteilen. Auf das Mitwirkungsverbot sollte hingewiesen werden.

 

Herr Kusch nimmt Bezug auf die im § 21 der Brandenburgischen Kommunalverfassung verpflichtend festgelegte Verschwiegenheitspflicht und zitiert aus dem Inhalt.

 

Frau Hübner sieht sich in ihrer gesamten politischen Laufbahn das erste Mal mit solchen For-

derungen konfrontiert. Zu Beginn eines jeden Amtes wird die Verschwiegenheitsverpflichtung verbal dokumentiert. Natürlich kennt man als Vertreter die in der Gemeinde wohnenden Leute.

Soll der Kontakt abgebrochen werden, weil auch Bauern und andere Grundstückseigentümer

darunter sind oder weil man sie kennt? Sie versteht das Ansinnen nicht. Es entstehen daraus

keine Vorteile, was soll geregelt werden? Sie sieht den Weg absurd an, weil sie allen GV-

Mitgliedern zutraut, dass keine persönlichen Vorteile vorhanden sind und sie sich bei Befan-genheit der Abstimmung enthalten. Mit der großen Diskussion mache man „den Bock zum Gärtner“.

 

Frau Emmrich sieht nur sehr wenige misstrauische Mitglieder, sie zählt sich nicht dazu.

 

Herr Meuschke erinnert an die konstituierenden Sitzungen, in denen die Belehrung über die

Vorschriften erfolgt, das Amt nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Vorteilsnahme auszuüben. Treten Fragen oder Probleme auf, sind jederzeit die Juristen ansprechbar. Entscheidungen werden gesetzesgemäß getroffen. Er kennt fast alle Lindenberger Einwohner

und genießt keine Vorteile, die seine Entscheidungen beeinflussen. Kommunalrechtlich ist

alles abgesichert.

 

Herr Joachim ist seit 26 Jahren Gemeindevertreter und hatte kein einziges Mal Vorteile von

einer Beschlussfassung. Selbständig Tätige können nicht generell von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Ausschreibungen unterliegen dem Vergaberecht. Er sieht keinen Sinn in

einer solchen Satzung, die KV muss reichen. Es würde sich in der Gemeinde nichts ändern.

Er kennt keine Gemeinde, die Compliance-Regeln hat.

 

Frau Freitag möchte, dass sich alle an die KV halten. So sollten sich alle Betroffenen bei Beschlüssen zur Vereinsförderung enthalten.

 

Frau Schenderlein stört am inhaltslosen Antrag, dass keine konkreten Vorschläge gemacht

werden, es keine Idee gibt, was zu regeln ist.

 

Herr Länger sieht in der KV klare Handlungsvorgaben und alles festgelegt, was gebraucht wird. Die Hauptausschussmitglieder wissen nicht, was die Fraktion BVB/FREIE WÄHLER möchte. Es sind wohl Bauverfahren gemeint. Wenn Personen befangen waren, haben sie die Sitzung während des TOP verlassen und nicht mit abgestimmt. In jeder Legislatur erfolgt eine Belehrung, die KV einzuhalten. Es gibt keine Kungelgeschäfte, wie unterstellt. Er findet es unmöglich, es wurden keine Beispiele genannt, der Antrag ist nicht diskussionswürdig.

 

Herr Kusch hinterfragt zum zweiten Mal die konkreten Ideen, die mit dem Antrag verknüpft sind, da außer dem Hinweis auf das Mitwirkungsverbot der Kommunalverfassung keine weiteren Ideen von den Antragstellern vorgetragen bzw. zur Diskussion gestellt wurden.
Er hätte erwartet, dass hier konkrete Vorschläge zur Diskussion gestellt werden, auch zu möglichen Folgen bei Nichtbeachtung.
Er hatte in Richtung eines "Ehrenkodexes" gedacht, der über den festgelegten Gesetzestext der Kommunalverfassung hinausgeht. Falls die einreichende Fraktion dies vorhätte,
macht er folgende, inhaltliche Vorschläge:
- Als Gemeindevertreter arbeite ich mit den übrigen Mitgliedern der Gemeindevertretung

  grundsätzlich vertrauensvoll zusammen.
- Als Gemeindevertreter arbeite ich grundsätzlich mit der Gemeindeverwaltung vertrauensvoll

  zusammen.
- Als Gemeindevertreter stärke ich durch mein Verhalten in Ausschüssen, Ortsbeiräten und

  Sitzungen der Gemeindevertretung das Vertrauen der Bevölkerung in demokratische Pro

  zesse und die hier getroffenen Entscheidungen.
- Als Gemeindevertreter beteilige ich mich nicht an haltlosen Verdächtigungen, Spekulationen

  und Mutmaßungen.
- Als Gemeindevertreter bekenne ich mich jederzeit zur freiheitlich demokratischen Grund- 

  ordnung der Bundesrepublik Deutschland und trete innerhalb und außerhalb meiner Man-

  datsausübung aktiv gegen Bestrebungen ein, die sich gegen diese Ordnung richten.

  Dies schließt ausdrücklich das Bekenntnis zu Artikel 20 unseres Grundgesetzes ein, in dem

  unser Staatswesen auf die repräsentative Demokratie festgelegt worden ist."
 

Herr Knop führt aus, dass die Kommunalverfassung als Gesetzesgrundlage für die Arbeit

der Kommunen dient. In den hier angesprochenen Punkten zum Mtwirkungsverbot ist die Kommunalverfassung abschließend. Eine Öffnungsklausel, wo die Gemeinde in der Hauptsatzung, Geschäftsordnung oder einer anderen Satzung Näheres regeln kann oder muss, gibt es hier nicht. Hinsichtlich der Veröffentlichungspflichten hat die Gemeinde in ihrer Hauptsatzung alles Notwendige geregelt.

 

Frau Emmrich bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Gemeinde-vertretung innerhalb der kommenden zwei Monate Compliance-Regeln auf Grundlage der Kommunalverfassung erarbeitet und beschließt, welche präventiv Interessenkonflikte

von Mitgliedern der Gemeindevertretung verhindern und das Vertrauen der politischen Entscheidungsträger nach außen stärken sollen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

8

1

7

0

0