Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2023/2878
Gremium: Ortsbeirat Lindenberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:39
Raum: Ortszentrum, Karl-Marx-Straße 20 E, OT Lindenberg
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2023/2878 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Da es keine Nachfragen hierzu gibt, bittet Herr Meuschke um Abstimmung.


Beschlussantrag:

 

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB  

    die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Logistikzentrum Ahrensfelde“,

    Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
 

    Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und

    bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.

    Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der

    Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße B2 dient dabei als Zubringer   

    zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahn A10 und A11. Der Geltungsbereich um  

    fasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255,

    257, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.

2. Die Abgrenzung des Planungsgebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist
    Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Sazu 2
    BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige
    Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen
    Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB
    ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

3

3

0

0

0