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Auszug - Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Lindenberg | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2023/2878 | |||||
Gremium: | Ortsbeirat Lindenberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 28.09.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:39 | |||||||
Raum: | Ortszentrum, Karl-Marx-Straße 20 E, OT Lindenberg | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2023/2878 Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Logistikzentrum Ahrensfelde", Ortsteil Lindenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Mill, Maximilian | |||||
Da es keine Nachfragen hierzu gibt, bittet Herr Meuschke um Abstimmung.
Beschlussantrag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Logistikzentrum Ahrensfelde“,
Ortsteil Lindenberg im Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und
bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Logistikzentrums.
Das Plangebiet für das neue Logistikzentrum liegt zwischen der Bundesstraße 2 und der
Bundesautobahn A10 im Berliner Umland. Die Bundesstraße B2 dient dabei als Zubringer
zum Autobahndreieck Barnim der Bundesautobahn A10 und A11. Der Geltungsbereich um
fasst eine Fläche von ca. 18,9 ha und betrifft die Flurstücke 14/3 (teilweise), 158, 160, 255,
257, 347, 350 der Flur 2, Gemarkung Lindenberg.
2. Die Abgrenzung des Planungsgebietes ist in der Anlage 2 gekennzeichnet. Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Sazu 2
BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB
ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
3 | 3 | 0 | 0 | 0 |