Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Auszug - Lärmaktionsplan für die Gemeinde Ahrensfelde - Überprüfung 3. Runde/ Erarbeitung 4. Runde - Vorstellung der ersten Ergebnisse
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | IV-2023/3172 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 14.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:02 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
IV-2023/3172 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Ahrensfelde - Überprüfung 3. Runde/ Erarbeitung 4. Runde - Vorstellung der ersten Ergebnisse | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Kopischke, Britta | |||||
Frau Mahmoudi von der Firma BERNARD Gruppe ZT GmbH stellt den Planungsstand vor.
Herr Allerdissen teilt mit, dass die Zahlen zur Bundesautobahn, Seite 10, von 2015 stammen, B158 Raum Blumberg. Die Zahlen auf dieser Seite stimmen nicht, da der Verkehr zugenommen hat. Eine Aktualisierung wäre daher sinnvoll. Auf Seite 21, nächtlicher Lärm, der gelbe Bereich ragt ins Wohngebiet hinein, damals schon?
Frau Formazin sagt, die Zahlen sollten beim Landesbetrieb nachgefragt werden. Die geplante Ortsumgehung muss mit betrachtet werden.
Auch die Betrachtung der Landesstraße (L31) in Elisenau wird von Herrn Dreger angeregt.
Herr Seiler fragt, wie es andere Gemeinden und Vorstädte machen. Wo ist die Grenze dieses Planes, ist es eine EU-Vorschrift? Er schlägt vor, mal etwas auszuprobieren, wie z.B. begrünte Lamellenwände - wie sind dort die Lösungen? Außerdem empfiehlt er hierzu die Beratung erst im März 2024 und nicht schon im Januar.
Herr Schwarz antwortet, dass dies nicht möglich ist, da der Maßnahmeplan im Juni 2024 fertiggestellt sein muss. Es gehe nicht darum, was baulich und technisch als Lärmschutz auf Kosten der Gemeinde möglich ist, sondern um den Nachweis, dass auf Kosten der Straßenbaulastträger (Bund und Land Brandenburg) der Bundes- und Landesstraßen, welche den Lärm verursachen, der notwendige Lärmschutz sichergestellt wird.