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Auszug - Festlegung der Vergabekriterien für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2024/3266 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 05.02.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:26 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2024/3266 Festlegung der Vergabekriterien für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Freigang, Miroslava | |||||
Frau Freigang erläutert die bisherigen Vergabekriterien, die wegen der beabsichtigten Qualitätssteigerung festgelegt wurden. In der Praxis erwies sich die Kontrollierbarkeit, wie z. B. der Verbrauch von Wischbezügen, als schlecht umsetzbar. Aufgrund dessen soll zufünftig der geringste Gesamtpreis entscheidend sein. Bei schlechter Leistungsausführung können Nacharbeiten gefordert und Rechnungen gekürzt werden. Eine bessere Qualität wird erwartet.
Die Hauptausschussmitglieder tauschen ihre Erfahrungen mit den Reinigungsfirmen aus.
Die vorgeschlagene Einstellung eigener Reinigungskräfte ist wegen der Vertretungsregelung aus den Reihen der Bauhof-Mitarbeiter, der dauerhaften Schulungsnotwendigkeiten und der Investitionen in entsprechende Maschinen und Geräte nicht möglich.
Die Formulierung „niedrigster Gesamtpreis“ wird geändert:
Beschlussantrag:
Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt das wirtschaftlichste Angebot als Vergabekriterium für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde.
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
8 | 8 | 0 | 0 | 0 |