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Auszug - Festlegung der Vergabekriterien für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2024/3266
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 05.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:26
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2024/3266 Festlegung der Vergabekriterien für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Freigang, Miroslava

Frau Freigang erläutert die bisherigen Vergabekriterien, die wegen der beabsichtigten Qualitätssteigerung festgelegt wurden. In der Praxis erwies sich die Kontrollierbarkeit, wie z. B. der Verbrauch von Wischbezügen, als schlecht umsetzbar. Aufgrund dessen soll zufünftig der geringste Gesamtpreis entscheidend sein. Bei schlechter Leistungsausführung können Nacharbeiten gefordert und Rechnungen gekürzt werden. Eine bessere Qualität wird erwartet.

 

Die Hauptausschussmitglieder tauschen ihre Erfahrungen mit den Reinigungsfirmen aus.

Die vorgeschlagene Einstellung eigener Reinigungskräfte ist wegen der Vertretungsregelung aus den Reihen der Bauhof-Mitarbeiter, der dauerhaften Schulungsnotwendigkeiten und der Investitionen in entsprechende Maschinen und Geräte nicht möglich.


Die Formulierung „niedrigster Gesamtpreis“ wird geändert:


Beschlussantrag:

 

 

Der Hauptausschuss der Gemeinde Ahrensfelde beschließt das wirtschaftlichste Angebot

als Vergabekriterium für die Vergabe der Reinigungsleistungen für die Objekte der Gemeinde Ahrensfelde.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

8

8

0

0

0