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Auszug - Beschluss über den Betreibervertrag zur Kita "Kirschenallee"
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2024/3305-1 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Finanzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.03.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2024/3305-1 Beschluss über den Betreibervertrag zur Kita "Kirschenallee" | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachbereich I - Zentraler Service | Bearbeiter/-in: | Knop, Andreas | |||||
Zum schon in der letzten Sitzung besprochenen Vertrag gibt es offene Punkte.
Die Kita könnte ihren Betrieb bei Erteilung der Betriebserlaubnis früher aufnehmen, voraussichtlich im April 2024. In Vorbereitung dessen entstehen dem freien Träger Vorlaufkosten für Personal, Hausmeister und erste Mieten von ca. 160.000 €.
Er beantragte die Absenkung der Elternbeiträge auf 80 % der tatsächlich errechneten Kosten wie in anderen gemeindlichen Kitas zur Vermeidung der Ungleichbehandlung der Familien.
Es entsteht eine Unterdeckung von ca. 27.000 € im ersten Jahr. Mit zunehmender Auslastung wird die Differenz steigen.
Aufgrund des früheren Starts und der zwischenzeitlich geregelten Abgeltung der Erstausstattung ist neben den geplanten Haushaltsmitteln und der Übertragung der freien Mittel aus 2023 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 47.000 € notwendig.
Die Zahlungen der Gemeinde sind überwiegend Abschläge, deren Abrechnungen im Folgejahr vorgenommen werden. Einige Positionen wurden aber auch als Pauschalen festgelegt.
In Bezug auf die Beitragssenkung auf 80 % sieht Frau Tietz derzeit keinen Mehrwert für die Gemeinde, sie erhofft Klärung bei der Besichtigung am 11.03.2024. Der Träger verwaltet die Einrichtung.
Frau Emmrich teilt mit, dass der Träger in Berlin von der Stadt 95 % Kostenerstattung erhält.
Herr Knop erläutert, dass freie Träger in Brandenburg einen Eigenanteil leisten müssen, der allerdings auch in Arbeitsleistung erbracht werden kann. Die vertraglichen Kosten müssen angemessen sein, um spätere Probleme zu vermeiden. Der Anspruch entsteht per Gesetz. Eine Integrationskita ist derzeit vertraglich nicht gefordert oder festgelegt, aber weiterhin möglich. Hier sind jedoch vorab die Mehrkostenfrage und der Bedarf durch den Landkreis zu beantworten.
Erst, wenn die finanziellen Auswirkungen und der Bedarf klar sind, kann eine Integrationskita entstehen.
In Petershagen gibt es eine vergleichbare, wenn auch kleinere Kita, beantwortet Herr Knop Herrn Joachims Frage.
Herr Gehrke ergänzt zum Mehrwert, dass es zusätzliche Angebote in der Gemeinde geben soll, die Stephanus Stiftung bietet ein großes Spektrum an Integrationsmöglichkeiten. Sie hat Entwicklungspotenziale und ist beim Jugendwohnen mit dem Landkreis im Gespräch.
Die Kostenstruktur ist ähnlich der -struktur der Gemeinde. Die vom Träger nachzuweisenden Kosten werden von der Gemeinde geprüft.
Der Beschlussantrag wird aufgeteilt, es werden folgende Abstimmungen vorgenommen:
- Der Finanzausschuss votiert einstimmig dafür, dass als Vertragsbeginn der 01.04.2024 festgelegt wird.
- Der Finanzausschuss votiert einstimmig dafür, dass der freie Träger analog der Gemeinde seinen Höchstbeitrag auf 80 % der tatsächlichen Platzkosten absenken darf, solange dies auch die Gemeinde Ahrensfelde tut.
- Der Finanzausschuss lehnt einstimmig die Übernahme von Vorlaufkosten für die Kindertagesstätte ab, die vor dem 01.04.2024 entstehen.
Anschließend wird über den vorliegenden Vertrag unter Berücksichtigung der 3 vorgenannten Punkte abgestimmt.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den Betreibervertrag zum
Zugleich beschließt die Gemeindevertretung eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe
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Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 7 | 0 | 0 | 0 |