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Auszug - Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2024/3432
Gremium: Ortsbeirat Eiche Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2024/3432 Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Frau Tietz bedankt sich bei den Projektplanern für die Beantwortung des Fragenkatalogs und der nachgereichten Fragen der Anwohner.

 

Eine per E-Mail eingegangene Frage, ob die Gewächshausanlage weiterbetrieben werden könne, wird verneint. Herr Renner erläutert dieses noch einmal kurz und sagt, dass allen Mitarbeitern angeboten wurde, an einem anderen Standort zu arbeiten.

 

Der städtebauliche Vorvertrag wurde auf Wunsch des Ortsbeirates noch einmal um den § 4 ergänzt.

 

Herr Jansen, Vertreter des Projektplaners, stellt die Möglichkeiten der Begrünung des Gebäudes vor. Die Beantwortung einiger Fragen aus dem Fragenkatalog ist erst nach Verfahrens-eröffnung möglich (Gutachten). Alle Gutachten sollen zum Vorentwurf vorgelegt werden. Der Ortsbeirat Eiche wird in jedem Verfahrensschritt beteiligt.

Nach Verfahrenseröffnung wird es transparente Unterlagen und Gutachten geben.

Das zukünftige Sondergebiet „Rechenzentrum“ ist nichts anderes als ein „Maßanzug“.

Es sind zwei Geschosse á 7 m geplant, wobei das untere Geschoss um 2 m abgesenkt

und der Aushub als Wall verwendet wird. Die Wälle sollen bepflanzt und das Gelände begrünt

werden. Eine Fassadenbegrünung braucht aber seine Zeit, eine Dachbegrünung wird geprüft,

ist jedoch wegen der Kühlaggregate auf dem Dach problematisch. Die „Lichtverschmutzung“

kann technisch geregelt werden, dazu gibt es Ergänzungen im § 4 des Vorvertrages,


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger v.S. Grundstücksentwicklung GmbH zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Eiche“.
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

4

1

0

0