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Auszug - Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 10 Beschluss:BV-2024/3432
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:58
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2024/3432 Städtebaulicher Vorvertrag zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Schwarz erläutert die am Vertragsentwurf vorgenommenen Änderungen während des Gremiendurchlaufes. Zum Beschluss steht die aktuellste Fassung vom 15.03.2024.

 

Die Gemeindevertreter diskutieren und erläutern, welche Aspekte als besonders beachtenswert betrachtet werden.

 

Herr Renner und Herr Jansen als Vertreter des Vorhabenträgers geben ergänzende Informationen und beantworten die Fragen der Gemeindevertreter. Sie machen aufmerksam, dass sich das Verfahren erst in der Anfangsphase befindet, es handelt sich um ein Sonder- und kein Gewerbegebiet. Was zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist, wurde umfassend dargestellt (z. B. Geländehöhe, Wallaufschüttung). Der Schallschutz wurde als Kernproblem erkannt. Aus diesem Grund soll es als Sonder- und nicht als Gewerbebebiet entwickelt werden, da es im Sondergebiet möglich ist, mit den Schallwerten unterhalb der Werte eines Gewerbegebietes zu bleiben. Ziel seien ca 5 dB unter den Richtwerten der TA Lärm. 

 

Herr Seiler beantragt die Durchführung einer Einwohnerbefragung zum Rechenzentrum als Bringepflicht der GV und zur Einholung eines Meinungsbildes, ob das Projekt weitergeführt werden soll.

 

In der weiteren Diskussion wird festgestellt, dass der Ortsbeirat eine hervorragende Arbeit leistete und es seit November 2023 die Möglichkeit der Einbringung gab. Im B-Plan-Verfahren ist dies zu spät, populistisch und unredlich. Alle Fakten und Zahlen lagen vor, um einen Eindruck zu vermitteln.
 

Herr Schwarz ergänzt, die Aussage zur Bringepflicht ist irreführend. Das Baurecht sieht keine Bürgerumfragen vor. Nach der Kommunalverfassung sind verbindliche Bürgerentscheide bei Bauleitplänen dementsprechend unzulässig. Eine Einwohnerbefragung ist unverbindlich und dehnt das Verfahren.

 

Frau Tietz erklärt, welche erarbeiteten Punkte dem Ortsbeirat und den betroffenen Einwohnern wichtig sind, auf deren Aufnahme im Vertrag zu achten ist, wie z. B. im neuen § 4 die ergänzten städtebaulichen Eckpunkte. Die Fragen wurden schriftlich beantwortet. Von Wahlpropaganda wendet sie sich ab.
 

Im Ergebnis soll die Rahmenvereinbarung wie folgt ergänzt werden:

In § 1 (3) – Vorbemerkungen – wird am Ende des 1. Satzes „gemäß dem Antrag auf Aufstellungsbeschluss“ ergänzt.

In § 4 (1) – städtebauliche Eckpunkte – werden in Satz 2, hinter hinter dem Wort „Infrarotbeleuchtung“ die Worte „Wärmebilddetektion und Abstandssensorik“ eingefügt.

 

Der Vorhabenträger erklärt sich damit einverstanden.

 

Frau Hübner stellt zum Antrag von Herrn Seiler fest, dass es sich um einen unzulässigen Sachantrag handelt. Sie bittet um Abstimmung über den Beschlussantrag zum TOP.


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den städtebaulichen Vorvertrag (Rahmenvereinbarung) gemäß § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger v.S. Grundstücksentwicklung GmbH zum Bebauungsplan „Rechenzentrum Eiche“ mit folgenden Änderungen:

 

In § 1 (3) – Vorbemerkungen – wird am Ende des 1. Satzes „gemäß dem Antrag auf Aufstel-lungsbeschluss“ ergänzt.

In § 4 (1) – städtebauliche Eckpunkte – werden in Satz 2, hinter hinter dem Wort „Infrarot-beleuchtung“ die Worte „Wärmebilddetektion und Abstandssensorik“ eingefügt.

 
Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

15

2

1

0