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Auszug - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 11 Beschluss:BV-2024/3430
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 18.03.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:58
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2024/3430 Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Rechenzentrum Eiche"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Renner sagt auf Bitte von Frau Formazin zu, im Antrag auf Aufstellung des Bebauungsplanes unter den Planungszielen (S. 4, Anstrich 5) „möglichst“ zu streichen.

 

 

 

 


Beschlussantrag:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Rechenzentrum Eiche im Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 

   Planungsziel des Verfahrens ist die Schaffung einer rechtsverbindlichen und bauplanungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung eines Rechenzentrums.

 

   Das Plangebiet befindet sich östlich der Ortslage Eiche am Mehrower Weg im Ortsteil Eiche der Gemeinde Ahrensfelde. Bis Ende 2023 wurde die Fläche teilweise zu Gartenbauzwecken und teilweise landwirtschaftlich genutzt. Südlich angrenzend befindet sich eine Photovoltaik-Anlage. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 10,6 ha und betrifft die Flurstücke 313 (teilweise), 375, 448, 449 der Flur 1, Gemarkung Eiche.
 

  1. Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage 1 (Geltungsbereich) gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

18

15

2

1

0