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Auszug - Beschluss zur "Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines regionalen Ereignisses in der Gemeinde Ahrensfelde" am 03.11.2024
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 28 | Beschluss: | BV-2024/3519 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 27.05.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:04 - 19:55 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2024/3519 Beschluss zur "Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines regionalen Ereignisses in der Gemeinde Ahrensfelde" am 03.11.2024 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachbereich III - Bürgerdienste | Bearbeiter/-in: | Niemann, Franca | |||||
Herr Becker informiert, dass der Kaufpark Eiche nach dem Fortschritt der Veranstaltungsplanung ein erweitertes Konzept vorlegte.
Die Stellungnahmen gingen ein, die Kirche lehnt die Öffnung am 03.11.2024 ab.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt aufgrund des § 5 Abs. 2 des Ladenöffnungsgesetzes des Landes Brandenburg die „Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass eines regionalen Ereignisses in der Gemeinde Ahrensfelde am 03.11.2024. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
21 | 20 | 1 | 0 | 0 |