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Auszug - Abwägungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 10 Beschluss:BV-2024/3572
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 27.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:04 - 19:55
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2024/3572 Abwägungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Die Beratung zu TOP 10 bis 21 wird zusammengefasst.

Herr Bauer von der Kreisverwaltung sowie Herr Kölling, von Landkreis und KIM-Gruppe mit der Durchführung des B-Planes beauftragtes Planungsbüro BSM, sind anwesend.

 

Herr Kölling erläutert das Projekt.

 

Zur tatsächlichen Größe des Baugebietes, eine Frage von Herrn Kusch, sagt Herr Kölling,

es handelt sich um 16,6 ha.

 

Herr Kölling beantwortet die Frage zum Ausbau der verschiedenen Straßen, genutzt von unterschiedlichen Fahrzeugen. Herr Schwarz gibt Ausführungen zum Verkehrsgutachten und dass ein Antrag auf 30 km/h für den Bereich der Lindenberger Straße gestellt wurde.

 

Weiterhin fragt Herr Kusch nach der Potenzialflächenauslastung und den Geruchsbelastungen durch Reiterhof und Kompostieranlage.

 

Da auf dem Reiterhof kein Pferdemist gelagert wird, sind keine Auswirkungen auf das Wohngebiet zu befürchten, antwortet Herr Kölling.

Die EKBO als Besitzer des Kompostieranlagen-Grundstücks werden wahrscheinlich den Betrieb einstellen, weil diese Geruchsbelastung anders bewertet wurde. Entsprechende Festsetzungen für eine erst spätere Nutzungsaufnahme in den Wohngebieten WA 1 und WA 3 wurden aufgenommen.

 

Herr Gehrke ergänzt, dass die Biotope erhalten bleiben und ein großzügiger Grünzug entsteht. Die Potenzialfläche wird daher voll ausgenutzt.

 

Herr Joachim berichtet aus dem Ortsbeirat, dass alle Punkte von den Fraktionen einstimmig bestätigt wurden. Auch die Nutzung der Potenzialfläche war nie ein Thema. Die Entwicklung des schönsten Wohngebietes ist im Bewusstsein des herrschenden Verkehrs gewollt.

 

Frau Formazin erinnert an die intensive Beratung im Bauausschuss, wiederholt die Argumente, dass das Gymnasium lange versprochen wurde, dass alle Eingriffe in die Natur ausgeglichen werden, zum großen Teil im Plangebiet selbst, dass es vorher eine vorgenutzte Konversionsfläche ist und sich der Verkehr zum Teil minimiert durch das Schulprojekt, da nicht mehr so viele Kinder zur weiterführenden Schule fahren müssen. Sie unterstützt die Entwicklung zu 100 %.

 

Herr Seiler bezieht sich auf die Einwohnereinsprüche, führt die negativen Punkte auf, der Bevölkerung kann dies nicht zugemutet werden. Als Kompromiss schlägt seine Fraktion die Herausnahme der Landwirtschaftsfläche aus der Planung vor.

 

Herr Kusch akzeptiert die Ortsbeiratsentscheidung, der Einsatz für Schule und Turnhalle geschah mit Nachdruck. Er kündigt Enthaltung an.

 

Herr Schwarz sagt, dass in den monatlichen Online-Terminen Problemlagen besprochen wurden. Die Biotope blieben erhalten, der Grünzug wurde im Feld-Dreieck aufgenommen, beraten wurde über Straßen- und Gehwegbreiten, die Schulfläche wurde vergrößert. Viele große Bäume sollen erhalten bleiben. Somit schmolz die Potenzialfläche.

 

Herr Länger stellt fest, es wurde über alle TOP im demokratischen Verfahren lange diskutiert, insbesondere über das Gymnasium, das nun wieder in Frage gestellt wird. Es gibt auch Gegenstimmen, dass dies alle Bürger sind, stimmt nicht. Ein Vorteil für die Mehrheit muss abgewogen werden. Beim Projekt Birkholzer Allee ist das Verhältnis z.B. ca. 50 : 50. Er kündigt die Zustimmung seiner Fraktion an.

 

Herr Kusch bedauert, dass die umzuwandelnde Landwirtschaftsfläche in der Abwägung nicht beziffert wird. Dass die gesamte Potenzialfläche gebraucht wird, muss gesagt werden.

 

Herr Kölling antwortet, dass dies im Herbst 2023 zunächst noch nicht der Fall war. Es war jedoch ein Fehler der Planer, die Inanspruchnahme der Gesamtfläche nunmehr zeitlich später nicht anzupassen.

 

Herr Knop schlägt die Änderung/Ergänzung des Abwägungstextes vor (Anlage 2, Seite 7/44, Punkt 2.5, Satz 2 und 3): Für die Errichtung des geplanten Wohngebietes wird die gesamte Potenzialfläche bebaut. Um den Wohnbedarf in Ahrensfelde zu decken, ist es jedoch erforderlich, die gesamte Fläche als Wohnbaugebiete auszuweisen.

 

Frau Hübner fragt sowohl die Mitglieder der GV als auch Herrn Kölling als Vertreter des Vorhabenträgers, ob sie die Änderung mittragen. Es gibt keinen Widerspruch.

 

Herr Seiler fragt, wo die Schrankenbewegungen des 30-Minuten-Taktes vermerkt sind, das Projekt Birkholzer Allee wird nicht erwähnt, auch Wartenberg und Falkenberg entwickeln sich. Die Verkehrsbelastung in Lindenberg fehlt. Er lehnt die Beschlüsse komplett ab.

 

Herr Schwarz antwortet, dass sich jeder frei äußern kann, was zu berücksichtigen ist. Die Offenlage beginnt, dann können die Punkte eingefügt werden.

 

Herr Stock denkt, dass die Qualität geschätzt werden sollte.

 

Frau Schenderlein stellt fest, dass alle Wünsche in die Planung einflossen. Wohngebiete mit so vielen Grünflächen sind in der Gemeinde nie dagewesen. Es entsteht eine ganz andere Qualität, wenn die Haldenflächen aufgewertet werden. Die Kompensationsmaßnahmen werden in der Gemeinde umgesetzt.
 

Nach Beendigung der Diskussion wird über die TOP 10 bis 21 einzeln abgestimmt.


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Abwägungsvorschläge zu den in den Anlagen aufgeführten Anregungen und Hinweisen aus den Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf „Ulmenallee“, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffent-licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden, mit folgender Änderung/Ergän-zung (Anlage 2, Seite 7/44, Punkt 2.5, Satz 2 und 3):
Für die Errichtung des geplanten Wohngebietes wird die gesamte Potenzialfläche bebaut. Um den Wohnbedarf in Ahrensfelde zu decken, ist es jedoch erforderlich, die gesamte Fläche als Wohnbaugebiete auszuweisen.

Die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbeitrag sind entsprechend der Beschlussfassung zur Abwägung redaktionell anzupassen.

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

21

17

1

3

0