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Auszug - Lärmaktionsplan für die Gemeinde Ahrensfelde - Überprüfung 3. Stufe/Erarbeitung 4. Stufe - Beschluss finaler Lärmaktionsplan  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2024/3584
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2024/3584 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Ahrensfelde - Überprüfung 3. Stufe/ Erarbeitung 4. Stufe - Beschluss finaler Lärmaktionsplan
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Kopischke, Britta

Frau Kopischke erhält das Wort. 14 Stellungnahmen gingen ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Sie stellt die Änderungen im Abschlussbericht kurz vor.

Berlin hat die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landsberger Chaussee agelehnt, da sich der Lärm verstärkt, wenn die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird (grüne Welle, Anfahrgeräusche, Zeit). Eine Lärmschutzwand an der A10 Höhe Birkholz wurde von der Autobahn GmbH des Bundes abgelehnt, da keine Rechtsgrundlage vorliegt.

Aufgenommen wurde hingegen die Eichener Dorfstraße mit Geschwindigkeitsreduzierung temporär und die Beachtung der TVO – Verkehrsprognosen für die Ahrensfelder Dorfstraße.

 

Herr Seiler sieht dies anders und bemängelt, dass die Maßnahmen der Lebenserhaltung dienen sollten. Warum sollte dies nicht auf europäischer Ebene erfolgen? Das Ergebnis schätzt er als sehr oberflächlich ein.

 

Herr Schwarz erläutert den Sachverhalt. Der meiste Lärm entsteht auf Landes- und Bundesstraßen sowie auf der Autobahn.


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 

1. Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll vom 14.05.2024, gefertigt von BERNARD Gruppe ZT GmbH.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, den finalen Lärmaktionsplan auszufertigen und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) den Lärmaktionsplan und den zugehörigen Meldebogen ausgefüllt zu übermitteln.

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

5

1

0

0