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Auszug - Lärmaktionsplan für die Gemeinde Ahrensfelde - Überprüfung 3. Stufe/Erarbeitung 4. Stufe - Beschluss finaler Lärmaktionsplan
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2024/3584 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 22.05.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:43 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2024/3584 Lärmaktionsplan für die Gemeinde Ahrensfelde - Überprüfung 3. Stufe/ Erarbeitung 4. Stufe - Beschluss finaler Lärmaktionsplan | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Kopischke, Britta | |||||
Frau Kopischke erhält das Wort. 14 Stellungnahmen gingen ein. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz. Sie stellt die Änderungen im Abschlussbericht kurz vor.
Berlin hat die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Landsberger Chaussee agelehnt, da sich der Lärm verstärkt, wenn die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h reduziert wird (grüne Welle, Anfahrgeräusche, Zeit). Eine Lärmschutzwand an der A10 Höhe Birkholz wurde von der Autobahn GmbH des Bundes abgelehnt, da keine Rechtsgrundlage vorliegt.
Aufgenommen wurde hingegen die Eichener Dorfstraße mit Geschwindigkeitsreduzierung temporär und die Beachtung der TVO – Verkehrsprognosen für die Ahrensfelder Dorfstraße.
Herr Seiler sieht dies anders und bemängelt, dass die Maßnahmen der Lebenserhaltung dienen sollten. Warum sollte dies nicht auf europäischer Ebene erfolgen? Das Ergebnis schätzt er als sehr oberflächlich ein.
Herr Schwarz erläutert den Sachverhalt. Der meiste Lärm entsteht auf Landes- und Bundesstraßen sowie auf der Autobahn.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt
1. Die Abwägung der vorgebrachten Anregungen und Einwendungen gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll vom 14.05.2024, gefertigt von BERNARD Gruppe ZT GmbH. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den finalen Lärmaktionsplan auszufertigen und dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) den Lärmaktionsplan und den zugehörigen Meldebogen ausgefüllt zu übermitteln. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
6 | 5 | 1 | 0 | 0 |