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Auszug - Abwägungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 10 Beschluss:BV-2024/3572
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2024/3572 Abwägungsbeschluss im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan "Ulmenallee", Ortsteil Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Kölling vom Vorhabenträger beauftragtes Planungsbüro BSM erhält das Wort und erläutert den Sachverhalt. Er erklärt die auf den Fachgutachten beruhenden Festsetzungen der beiden Bebauungspläne.

 

Herr Seiler empfindet die Zustellung der vielen Unterlagen, die in nur sieben Tagen zu lesen sind, als völlig unkollegial.

Er sieht ein Parkplatzdefizit und verweist auf das Umweltschutzgutachten mit geschützten Baumarten, Fledermäusen, Zauneidechsen sowie das Verkehrsgutachten.

 

Zu den Parkplätzen wird ergänzt, dass die konkrete Anzahl erst im Städtebaulichen Vertrag entsprechend der Stellplatzssatzung festgelegt  wird. Für den Geschosswohnungsbau ist ein Parkhaus vorgesehen. Herr Schwarz gibt Hinweis zum Verkehrsgutachten.

 

Frau Formazin sagt, dass es zwar viele Unterlagen seien, die Planungsziele aber schon sehr lange bekannt sind und diskutiert wurden.

 

Frau Laqua meint, es sei das Beste, das je geplant wurde, möchte aber für ausreichend Stellplätze sorgen.

 

Herr Allerdissen denkt, das Gymnasium und die Wohnungen seien genau das, was fehlt. Er hält den Plan für sehr sauber durchgeplant.


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Abwägungsvorschläge zu den in den Anlagen aufgeführten Anregungen und Hinweisen aus den Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf „Ulmenallee“, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegeben wurden. Die Planzeichnung, die Begründung und der Umweltbeitrag sind entsprechend der Beschlussfassung zur Abwägung redaktionell anzupassen.

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

5

1

0

0