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Auszug - Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2024/3837 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.10.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:58 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2024/3837 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Beteiligt: | Fachbereich I - Zentraler Service | |||||
Bearbeiter/-in: | Dr. Kauert, Michael | |||||||
Herr Knop erläutert die neuen gesetzlichen Vorgaben der Kommunalverfassung und der Bekanntmachungsverordnung sowie die Empfehlung der Verwaltung, die z. T. schon über 15 Jahre alten Wertgrenzen aufgrund der Kostenentwicklung zu erhöhen. Eine Mustersatzung des Innenministeriums und des Städte- und Gemeindebundes dient der Orientierung. Es ist zu prüfen, über welche Summen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung (Bürgermeister), im Hauptausschuss (HA) und der Gemeindevertretung (GV) befunden werden soll. Der Landkreis unterzieht die Hauptsatzung zudem einer rechtlichen Prüfung. Der Hauptausschuss hatte bisher nicht viel Handlungsspielraum. Viele Themen waren in der GV zu entscheiden. Die Festlegung der Wertgrenzen ist eine politische Entscheidung. Die Grundregelung der Kommunalverfassung ist aber, dass der Hauptausschuss über alle Dinge entscheidet, die nicht per Gesetz oder Verordnung anderen Organen zugewiesen sind.
Frau Ulrich hätte sich eine tabellarische Gegenüberstellung ursprünglicher/neuer Wertgrenzen gewünscht. Warum sollte nicht zuerst die GV befragt werden, ob sie eine Entlastung wünscht. Was bleibt für sie zur Entscheidung übrig? Sollen die Beschlüsse an ihr vorbei lanciert werden?
Herr Knop verweist noch einmal auf die Intention des Gesetzgebers. Ohne weitere Regelung in der Hauptsatzung wäre der Hauptausschuss für alle Vergaben oberhalb der laufenden Verwaltung zuständig. Zwingend notwendig wäre die Festlegung von Wertgrenzen deshalb nicht.
Außerdem sind natürlich die Regelungen des Vergaberechts ohnehin und unabhängig von den Festlegungen der Hauptsatzung zu berücksichtigen.
Dennoch sind Wertgrenzen in der Hauptsatzung sinnvoll, da sie für alle Beteiligten Klarheit und Rechtssicherheit bringen.
Herr Kusch sieht die Anhörung des Landkreises als richtig an und den Bürgermeister in der Verantwortung gemäß § 5 (2) in Bezug auf die Angelegenheiten des Abs. 1 Nr. 1 bis 6. Der Hauptausschuss ist ein „Miniparlament“, über die Wertgrenzen-Höhe könne diskutiert werden, wenn sie zu hoch erscheinen. Den Vorwurf, an der GV etwas vorbeilancieren zu wollen, sieht er nicht.
Herr Dreger macht auf enorm gestiegenen Summen im Baugeschäft und die monatliche Tagung der GV aufmerksam, das Gremium im Landkreis kommt ggf. nur viermal jährlich zusammen. Die Gemeindevertretung empfindet er nicht als ausgeschlossen.
Frau Schenderlein kann sich mit 2 Mio € bei Pkt. 3 nicht identifizieren, der Betrag ist zu hoch.
Da alle Fraktionen vertreten sind und die Summen handhabbar, sieht Herr Stock kein Problem, die Befugnisse des HA zu erhöhen.
Herr Knop erklärt Frau Ulrich das Zustandekommen des 2 Mio-Betrages sowie den vergaberechtlichen Unterschied zwischen Bau-/Dienstleistungen und Lieferungen. So könnte der Hauptausschuss auch sehr „teure“ Vergaben, wie z. B. Rohbauarbeiten an der Schule, beschließen.
Herr Schmidt erinnert an die langandauernden GV-Sitzungen, 2 Mio € im Baugewerbe sind wenig. Die GV sollte entlastet werden.
Frau Freitag denkt, bei Grundstücksangelegenheiten und Vermögensgegenständen sollten keine Änderungen erfolgen. Innerhalb der Fraktion gibt es verschiedene Meinungen.
Herr Kusch meint, heute sollte der Hauptausschuss eine Empfehlung zu Punkten 2 bis 6, den Wertgrenzen für Bürgermeister und Hauptausschuss geben. Letztlich entscheidet die Gemeindevertretung. Als Untergrenze können 50.000 € aus seiner Sicht bleiben, über die Obergrenze ist zu entscheiden. Über Grundstücksgeschäfte könnte die GV befinden.
Die Mitglieder tauschen weitere Argumente sowie Meinungen aus und diskutieren mehrere Varianten. Es gibt drei Anträge, über die abgestimmt wird:
Frau Ulrich, Punkt 3:
Auftragssumme von 70.000 € bis 500.000 € 3 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen
Herr Stock, Punkte 2 bis 6:
Untergrenzen von 75.000 €, Obergrenzen bleiben 5 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen
Herr Schmidt:
Untergrenzen von 70.000 € bis 1,5 Mio € Obergrenze 2 Ja-/5 Nein-Stimmen, 3 Enthaltg.
Aufgrund der verschiedenen Abstimmungsergebnisse wird eine Beratungspause von 19:54 Uhr bis 19:58 Uhr eingelegt.
Herr Kusch teilt das Beratungsergebnis mit. Es wird beantragt zu § 5 (1) Pkt. 2 bis 6:
Die Untergrenzen werden auf 75.000 € festgesetzt, Punkt 3 (Vergaben) bis 1 Mio € (s. Tab.).
Frau Ulrich fragt nach der Rückverfolgungsmöglichkeit älterer Vorlagen, bevor das Ratsinfo-system in Betrieb genommen wurde.
Herr Dr. Kauert erklärt, dass in das System die vor 2019 beratenen Themen integriert wurden, jedoch nicht über den Sitzungskalender, sondern über die Schlagwortsuche auffindbar sind.
Herr Dr. Kauert erläutert anschließend die Änderungen hinsichtlich der Bekanntmachungsvorschriften. Er bezieht sich insbesondere auf die Satzungsveröffentlichungen, die dann im Internet (Homepage der Gemeinde) anstelle des Amtsblatts veröffentlicht werden dürfen, dort kann ggfs. ein Hinweis geben werden. Die Gestaltung des zukünftigen Amtsblattes, wieviel Exemplare hergestellt werden und wie die Verteilung erfolgen soll, kann der Hauptausschuss beschließen. Es ist dann kein Bekanntgabeblatt mehr, da diese rechtliche Funktion entfällt.
Frau Ulrichs Ansicht, Berufe und Mitgliedschaften zingend zu veröffentlichen, sieht der Gesetzgeber mit der Änderung der Kommunalverfassung aus Datenschutzgründen anders, antwortet Herr Knop.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Hauptsatzung der |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
10 | 10 | 0 | 0 | 0 |