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Auszug - Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | BV-2024/3837 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 21.10.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:54 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2024/3837 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Beteiligt: | Fachbereich I - Zentraler Service | |||||
Bearbeiter/-in: | Dr. Kauert, Michael | |||||||
Die Herstellung der Öffentlichkeit wird bei 2 Enthaltungen, mit 8 Ja- und 10 Nein-Stimmen abgelehnt.
Herr Germann verlässt den Saal von 19:56 Uhr bis 20:04 Uhr.
Herr Meuschke berichtet von der ausführlichen Diskussion im Hauptausschuss. Drei Vorschläge zu den Wertgrenzen im § 5 lagen vor, von denen keiner eine Mehrheit erhielt. Eine nochmalige Abstimmung, nach kurzer Unterbrechung zur Beratung, wurde nötig. Aus dieser ging ein neuer, einstimmig angenommener Vorschlag hervor. Die überarbeitete Fassung der Satzung liegt nun vor.
Herr Knop ergänzt, dass die Kommunalaufsicht keine Beanstandungen zum vorliegenden Entwurf hat. Das Tempo der Beschlussfassung – so die Frage von Frau Emmrich – hat zwei Gründe. Seit Sommer ist die überarbeitete KV neue Rechtsgrundlage, alle Beschlüsse fußen auf der Hauptsatzung. Zudem ist mit der letzten Änderung der Bekanntmachungsverordnung die Bekanntmachung auf der Website ermöglicht. Für den Haushalt 2025 wäre es sehr günstig, wenn dieser noch im November auf diese Weise bekannt gemacht werden würde, da sonst das neue Haushaltsrecht ab 01.12.2024 gilt und damit ein geprüfter und beschlossener Jahresabschluss 2022 Voraussetzung für einen wirksamen Haushalt wäre. Die Prüfung und der entsprechende Beschluss werden jedoch dieses Jahr nicht mehr möglich sein, sodass andernfalls mehrere Wochen vorläufige Haushaltsführung Anfang 2025 die Folge wären. Alternativ wäre ein Sonderamtsblatt Ende November herauszugeben, um diese negative Folge zu vermeiden.
Frau Freitag schlägt, verglichen mit dem Muster des Städte- und Gemeindebundes, drei kleine redaktionelle Änderungen vor, zu denen Herr Knop antwortet.
Folgende Änderungen werden vorgenommen:
- § 3 (2) Zeile 2 – das Wort „Satz“ wird in „Absatz“ geändert.
- § 9 (5) Zeile 8 – hinter „Rathaus der Gemeinde“ wird folgender Text ergänzt:
„Lindenberger Str. 1, 16356 Ahrensfelde“.
Frau Freitag hat Bedenken bei der Wertgrenze von 1 Mio €. Der Hauptausschuss solle zwischen 75.000 und 250.000 € entscheiden.
Auch Frau Ulrich ist diese Höhe bei Vergaben zu viel, obwohl sie vorher im Hauptausschuss zustimmte. Punkt 3 solle deshalb entfernt werden. Sie kennt das schwierig zu beurteilende Investitionsvolumen der Gemeinde nicht. Sie schlägt vor, die GV solle über alle finanziellen Dinge entscheiden und der Hauptausschuss bei den bisherigen Themen bleiben. Sie kündigt an, ihre Fraktion stimme nicht zu. Die Obergrenze des HA soll bei 150.000 € liegen, als kleine Gemeinde rufen wir zu hohe Zahlen auf.
Herr Lachmann meint, es wird nicht verstanden, worum es geht. Als Mitarbeiter reichte er häufig Vergabevorlagen ein. Die GV entscheidet bereits mit der Haushaltsplanung über Investitionen, bei Einwänden wird der Beschluss nicht gefasst. Vergaben abzulehnen, bedeutet einen Verstoß gegen das Vergaberecht, gegen den der Bürgermeister vorgehen müsste. Es hat nichts mit Einschränkung der GV-Rechte zu tun.
Herr Länger erinnert an die Zustimmung aller Mitglieder im Hauptausschuss, auch wenn ggf. nicht alle komplett überzeugt waren. Die Fraktionen sollten untereinander vertrauen, man kann vorher intern abstimmen und diskutieren. Alle Beschlüsse in der GV zu fassen, bedeutet längere Sitzungsdauer. Die Baukosten sind stark gestiegen. Er will die Angst nehmen, denn es gibt immer die Möglichkeit, bei Bedenken die GV beschließen zu lassen.
Herr Stock ergänzt, es werden keine Ein- oder Beschränkungen angestrebt, sondern eine Verlagerung der Arbeit. Die letzten GV-Sitzungen dauerten wegen vieler Vergaben sehr lange. Er bittet alle Mitglieder, wie im Hauptausschuss einen Konsens zu finden.
Frau Emmrich bittet um Abstimmung zur Hauptsatzung mit den zwei bestätigten redaktionellen Änderungen.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Ahrensfelde. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
20 | 14 | 4 | 2 | 0 |