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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "An der Lake", OT Mehrow  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 11 Beschluss:BV-2018/091
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
Zusatz: Vor der Sitzung wurde der aktuelle Bautenstand als Tischvorlage ausgeteilt.
BV-2018/091 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "An der Lake", OT Mehrow
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Konrad, Alexandra

Herr Joachim merkt an, dass nicht derselbe Fehler wie im Ortsteil Ahrensfelde in der Schillerstraße gemacht werden sollte.

 

Frau Emmrich fragt, was er konkret meint.

 

Herr Joachim sagt, dass in der Schillerstraße nicht in 2 Reihe gebaut werden darf.

 

 


Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Lake“ im

Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für frei stehende Einfamilienhäuser auf sechs Grundstücken geschaffen werden. Dabei sollen die vorderen Grundstücksteile als allgemeines Wohngebiet und die rückwärtigen Bereiche als private Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Gartenland“ entwickelt werden.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,75 ha und betrifft das Flurstück 253 der Flur 3, Gemarkung Mehrow.

Das Plangebiet befindet sich ca. 350 m nordöstlich des Ortskerns von Mehrow und

wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden und Nordwesten durch Waldflächen sowie den nördlich anschließenden Friedhof,

-          im Osten durch die Robert-Stock-Straße und

-          im Südwesten durch die Straße An der Lake mit der anliegenden Mehrfamilienhausbebauung An der Lake Nr. 1–4.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

18

18

0

0

0