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Auszug - Beschluss zur Erarbeitung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes (Arbeitstitel Achsenkonzept) mit der Stadt Werneuchen
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | BV-2018/097 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 17.12.2018 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:45 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
Zusatz: | Vor der Sitzung wurde der aktuelle Bautenstand als Tischvorlage ausgeteilt. | |||||||
BV-2018/097 Beschluss zur Erarbeitung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes (Arbeitstitel Achsenkonzept) mit der Stadt Werneuchen | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Konrad, Alexandra | |||||
Herr Stock regt an, durch einen Antrag oder einer ähnlichen Willensbekundung, den 30 Minuten Takt der RB25 zu unterstreichen.
Herr Gehrke erläutert die Handlungsfelder des Achsenkonzeptes. Schwerpunkt ist es, den ÖPNV nachhaltig zu stärken.
Herr Schwarz erläutert, dass es sich hier ähnlich wie bei dem Schulneubau in Lindeberg verhält. Die aufgestellten Prognosen sollen mit Konzepten unterlegt werden.
Herr Stock gibt zu bedenken, wenn das Konzept zu spät beschlossen und in der Zwischenzeit das Schienennetz der RB25 neu ausgeschrieben wird, dass für eine Bestellung der benötigten Züge durch den neuen Schienenbetreiber noch mehr Zeit verstreicht und der 30 Minuten Takt sich weiter nach hinten verschiebt.
Herr Schwarz antwortet, dass das Ministerium selber an einer zügigen Erstellung und Beschlussfassung Interesse hat. Das Ministerium finanziert außerdem anteilig das Konzept.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt 1) der Erarbeitung eines gemeinsamen Entwicklungskonzeptes (Arbeitstitel „Achsenkonzept“) mit der Stadt Werneuchen unter fachlicher Begleitung durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) zu. 2) Es ist mit Unterstützung des MIL eine Aufgabenstellung zu erarbeiten. 3) Mit der Planungsleistung ist nach erfolgter Ausschreibung ein leistungsfähiges Planungsbüro zu beauftragen. 4) Die Kostenteilung erfolgt zwischen der Gemeinde Ahrensfelde und der Stadt Werneuchen im Verhältnis der Einwohnerzahlen (Stichtag 01.12.2018). 5) Die Gremien der Gemeinde sind über den Arbeitsstand regelmäßig zu informieren. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. |
18 | 18 | 0 | 0 | 0 |