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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2018/101
Gremium: Ortsbeirat Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 18.12.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:08
Raum: Seniorenbegegnungstätte, Lindenberger Str. 1 B, 16356 Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2018/101 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Herr Weihrauch erläutert den Antrag.

 

Frau Adler: Wie hoch ist die Bebauung zu erwarten? Welche Geschosshöhe?

Herr Weihrauch antwortet, dass mit ca. 3 m pro Geschoss zu rechnen ist.

 

Herr Joachim: Höhe der Apotheke wird aufgenommen? Antwort: Ja, ist angedacht.

 

Herr Wolf: Sind kleine Gewerbeeinheiten möglich? Antwort: Ja, ist ebenfalls angedacht.

 

Herr Dr. Pöltelt: Wer entscheidet über Eigentumswohnung oder Mietwohnung? Wie kann die Gemeinde Einfluss auf die Gestaltung und Nutzung nehmen? Antwort: Bisher ist noch kein Betreiber da, letztlich wird es die Marktlage entscheiden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wohl Mietwohnungsbau.

 

Frau Adler: Wie hoch ist der größte Baukörper? Antwort: 15-16 Meter

 

Herr Joachim: Wird die Nachbarscheune angebaut? Antwort: Ja.

 

Herr Dr. Pöltelt: - 10 € Miete möglich? Antwort: Nein.

- Wie groß ist der Einfluss der Gemeinde auf die Gestaltung?

- Probleme bei Druckleitung 100 Ø erkannt?

 

Frau Adler: Leitung hat 100 Ø.

 

Herr Schwarz: Die Gemeindevertreter entscheiden über die Art der Bebauung.

 

Herr Reichert: Der Flächennutzungsplan weist an dieser Stelle ein Dorfgebiet aus.

 

 


Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

            Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für die

            Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.          

 

            Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke

            121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.

 

            Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und

            wird wie folgt begrenzt:

            - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der

              Dorfstraße mit den Hausnummern 16 und 17,

            - im Osten durch die Feldstraße,

            - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und

            - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer

              14

 

            Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

 

     2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

            machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

            durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

            und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

     3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

6

5

0

1

0