Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2018/101
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 08.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2018/101 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Herr Reichert informiert, dass der Flächennutzungsplan noch angepasst werden müsste.

Die jetzige Planung sieht ein Mischgebiet vor. Das Landesamt für Straßenbau muss bei einer Änderung des Gebietscharakters andere Lärmschutzwerte einhalten.

Diese Änderung ist dem Landesamt bisher nicht bekannt gegeben worden, so der Architekt, Herr Weyrauch, auf Nachfrage. Er ergänzt, dass die Planung 60 bis 70 Wohnungen vorsieht, die Umsetzung soll innerhalb von 2 bis 2 ½ Jahren erfolgen. Er wird zunächst die Schall-immisionsprognose abwarten. Weitere Maßnahmen wären z.B. der Einbau von Lüftungs-anlagen sowie von Schallschutzfenstern in Richtung der B158n.

 

Herr Stock fragt nach dem Durchmesser der Druckleitung. Herr Weyrauch antwortet, es ist ein Druckleitungsdurchmesser von DN 150 mm verbaut.

 

Frau Formazin lobt die Gestaltung und begrüßt die Lage in der Ortsmitte. Sie findet es gut dass eine Wohnbebauung anstelle des Autohandels kommt; mit dem Gebäude sei ein Lärmriegel möglich. Wünschenswert wäre etwas Infrastruktur. Nicht nur Wohnen, sondern auch eine gewerbliche Nutzung, wie Arztpraxen usw., sollte möglich sein. Sozialen Wohnungsbau kann man bei einem privaten Investor nicht erzwingen, dies ist seine Entscheidung.

 

Herr Wolf begrüßt, dass der Autohandel den Standort verlässt, aber nicht, dass anstelle   dessen ein Wohnensemble errichtet wird. Er sagt, dass der Ortsbeirat dem zugestimmt hat.

 


Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im Regel-verfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.          

 

            Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke

            121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.

 

            Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und wird wie folgt begrenzt:

            - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der Dorfstraße

              mit den Hausnummern 16 und 17,

            - im Osten durch die Feldstraße,

            - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und

            - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer 14.


            Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

 

     2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

            machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

            durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

            und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

     3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

5

5

0

0

0