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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2018/101 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.01.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:20 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2018/101 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Herr Reichert informiert, dass der Flächennutzungsplan noch angepasst werden müsste.
Die jetzige Planung sieht ein Mischgebiet vor. Das Landesamt für Straßenbau muss bei einer Änderung des Gebietscharakters andere Lärmschutzwerte einhalten.
Diese Änderung ist dem Landesamt bisher nicht bekannt gegeben worden, so der Architekt, Herr Weyrauch, auf Nachfrage. Er ergänzt, dass die Planung 60 bis 70 Wohnungen vorsieht, die Umsetzung soll innerhalb von 2 bis 2 ½ Jahren erfolgen. Er wird zunächst die Schall-immisionsprognose abwarten. Weitere Maßnahmen wären z.B. der Einbau von Lüftungs-anlagen sowie von Schallschutzfenstern in Richtung der B158n.
Herr Stock fragt nach dem Durchmesser der Druckleitung. Herr Weyrauch antwortet, es ist ein Druckleitungsdurchmesser von DN 150 mm verbaut.
Frau Formazin lobt die Gestaltung und begrüßt die Lage in der Ortsmitte. Sie findet es gut dass eine Wohnbebauung anstelle des Autohandels kommt; mit dem Gebäude sei ein Lärmriegel möglich. Wünschenswert wäre etwas Infrastruktur. Nicht nur Wohnen, sondern auch eine gewerbliche Nutzung, wie Arztpraxen usw., sollte möglich sein. Sozialen Wohnungsbau kann man bei einem privaten Investor nicht erzwingen, dies ist seine Entscheidung.
Herr Wolf begrüßt, dass der Autohandel den Standort verlässt, aber nicht, dass anstelle dessen ein Wohnensemble errichtet wird. Er sagt, dass der Ortsbeirat dem zugestimmt hat.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke 121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.
Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der Dorfstraße mit den Hausnummern 16 und 17, - im Osten durch die Feldstraße, - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer 14.
Bestandteil des Beschlusses.
Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. |
5 | 5 | 0 | 0 | 0 |