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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 9 Beschluss:BV-2018/101
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:17
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
Zusatz: Vor der Sitzung wurde der aktuelle Bautenstand und eine Austauschseite zur Vorlage FV-2019/003 an die Gemeindevertreter verteilt.
BV-2018/101 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Feldstraße", OT Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Frau Adler erklärt für die Fraktion Freie Wählergemeinschaft, dass der Beschlussantrag zu unkonkret formuliert ist. Die Gemeinde muss auf den Bebauungsplan größtmöglichen Einfluss nehmen und schlägt eine Ergänzung zum Beschlussantrag zum Punkt 1 vor:

 

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

Regelverfahren mit Umweltprüfung unter Beachtung der noch zu konkretisieren-den Planungsziele der Gemeinde Ahrensfelde. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.

 

Herr Knop erwidert, dass dies nur im weiteren Verfahren möglich sei.
Herr Reichert ergänzt, dass ein Vorschlag der Gemeinde aufgenommen werden kann, aber nicht muss.

 

Herr Schwarz führt aus, dass es sich um ein relativ kleines Planungsgebiet im Eigentum des Investors handelt und laut § 9 Baugesetzbuch von der Verwaltung nur bestimmte Festsetzungen berücksichtigt werden können, wie z. B. die Art der baulichen Nutzung, z.B. allgemeines Wohngebiet, das Maß, z.B. der Geschossigkeit, und Baufelder. Unter Infrastruktur sind Straßen, gegebenenfalls der Bau einer Kita und die Anlage von Grünflächen zu verstehen. Dies ist im konkreten Vorhaben jedoch vom Grundstückseigentümer nicht zu berücksichtigen, da es für dieses kleine Baufeld städtebaulich nicht erforderlich ist.

 

Herr Joachim erwidert, dass die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinde schriftlich fest-gehalten werden sollen. Die Fraktion lehnt den Bau von Einfamilienhäusern ab.

 

Herr Dreger entgegnet, dass das Thema bereits am 18.12.2018 im Ortsbeirat Ahrensfelde beraten wurde und fragt, warum der Einwand dort nicht so eingebracht wurde.

 

Herr Joachim führt aus, dass die Fraktion die Projekte Kirschenallee und Feldstraße verglichen hat. Im Ortsbeirat ist der Wille zum Bauen beschieden worden, aber nicht wie jetzt geplant.

 

Frau Hübner fragt, was die Freie Wählergemeinschaft unter allgemeinen Planungszielen versteht.

 

Herr Gehrke antwortet, dass sich bestimmte Einzelprojekte auf den Flächennutzungsplan beziehen.

 

Herr Knop erklärt, dass beim Projekt Kirschenallee die Gemeinde Eigentümer war und die Gemeinde beim Projekt Feldstraße Planungsrecht im Rahmen der Angemessenheit hat. Die Durchsetzung der Vorstellungen kann nicht erzwungen werden, hier ist eher Verhandlungs-geschick gefragt.

 

Herr Dr. Unger befürchtet, dass dem Investor große Gestaltungsmöglichkeiten gegeben werden und der Gemeinde wenig Spielraum für städtebauliche Vorgaben bleibt. Der Investor prüft verschiedene Varianten, eventuell sollen Einzel- und Reihenhäuser entstehen. Es soll  vor dem Bebauungsplan Einfluss genommen und verhandelt werden.

Herr Joachim erinnert, dass der Investor im Dezember 2018 ausführte, keine Einfamilienhäuser, sondern seniorengerechte Wohnungen zu bauen. Außerdem will er in den unteren Etagen kleinteiliges Gewerbe ansiedeln und gegebenenfalls sogar eine Kita bauen.

 

Herr Berendt stellt noch einmal fest, dass die Möglichkeiten zur Festlegung konkreter Rahmenbedingungen stark eingeschränkt sind. Die Möglichkeit der Gemeindevertretung ist, auf Vorhaben im Bauplanungsvorhaben beschränkt. Bislang wurden Vorgaben der Gemeinde über den Flächennutzungsplan hinaus für diese Region auch nicht konkretisiert.

 

Herr Schwarz führt zusätzlich aus, dass der Flächennutzungsplan etwas überplant wird und die Art der baulichen Nutzung festgelegt werden kann. Wünsche können geäußert werden. Alles andere ist Festlegung des Investors, da die Gemeinde weder Mit- noch Volleigentümer des Grundstückes ist. Die gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches sind zu beachten.

Auf die Frage von Herrn Dr. Unger, ob ein reines oder allgemeines Wohngebiet gewünscht ist, antwortet er, dass es noch zu früh ist, dies festzulegen. Der Investor stellt sich ein all-gemeines Wohngebiet vor.

 

Frau Tietz beantragt Rederecht für den Investor.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

19

19

0

0

0

 

Herr Weyrauch, beauftragter Architekt des Grundstückseigentümers, informiert, dass die Planung im Bauausschuss besprochen wurde. Die Firma Koch baut neu an einem anderen Standort und möchte auf der Fläche Feldstraße Wohnungen mit eventuell eigener gewerblicher Nutzung bauen. Dies kann nur im Rahmen eines B-Planes beantragt werden. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen. Eventuell möchte die Gemeinde eine Kita haben. Die Vermarktungsmöglichkeiten müssen berücksichtigt werden, da an dem Standort die Umgehungsstraße geplant ist. Der Prozess muss begonnen werden, damit die Planung weiter betrieben werden kann. Deshalb bittet Herr Weyrauch zu beschließen, dass in das Planungsverfahren eingetreten werden kann.

 

Herr Berendt stellt den Beschlussantrag mit dem Änderungsvorschlag der Freien Wähler-gemeinschaft zur Abstimmung.

 

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

Regelverfahren mit Umweltprüfung unter Beachtung der noch zu konkretisierenden Planungsziele der Gemeinde Ahrensfelde. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

19

10

8

1

0

 

Der Änderungsvorschlag wird mehrheitlich angenommen und in den Beschlussantrag integriert.

 


Beschlussantrag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

Regelverfahren mit Umweltprüfung unter Beachtung der noch zu konkretisierenden Planungsziele der Gemeinde Ahrensfelde. Mit dieser Planung soll Baurecht für die Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.

 

  1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Feldstraße“ im

            Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll Baurecht für die

            Entwicklung eines Wohngebietes geschaffen werden.          

            Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,79 ha und betrifft die Flurstücke

            121/1, 121/2, 124/2, 124/3 sowie 123/4 der Flur 3, Gemarkung Ahrensfelde.

 

            Das Plangebiet befindet sich zum Teil an der Gemarkungsgrenze und

            wird wie folgt begrenzt:

            - im Norden durch die Dorfstraße sowie der anliegenden Bebauung entlang der

              Dorfstraße mit den Hausnummern 16 und 17,

            - im Osten durch die Feldstraße,

            - im Süden durch die Gemarkungsgrenze entlang der Klandorfer Straße und

            - im Westen angrenzende Bebauung entlang der Dorfstraße Hausnummer 14

 

            Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist

            Bestandteil des Beschlusses.

 

            Die Anpassung des Flächennutzungsplanes ist erforderlich.

 

     2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

            machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

            durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

            und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

     3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschl.

19

17

1

1

0