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Auszug - Antrag an die Gemeindevertretung Ahrensfelde auf Beschlussfassung zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | FV-2019/003 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 04.03.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:28 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2019/003 Antrag an die Gemeindevertretung Ahrensfelde auf Beschlussfassung zur Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Frau Christina Emmrich, Frau Oda Formazin, Frau Kathrin Tietz 27.12.2018 | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schulz, Sebastian | |||||
Herr Joachim berichtet, dass es ein Treffen mit den Fraktionsvorsitzenden, Ausschussvorsitzenden und den Antragstellerinnen zum Umgang mit der Vorlage gegeben hat.
Herr Knop fasst das Ergebnis des Treffens zusammen (Anlage).
Bezugnehmend auf den heute eingereichten Antrag der Fraktionen - wie es bei dem Treffen vereinbart wurde - (Punkt 4 in der Anlage), der vorsieht, beim Landkreis nach einer weiteren Kreditgenehmigung zu fragen, gibt Herr Gehrke im Vorfeld zu bedenken, dass die vorgelegte Berechnung in dem Antrag nicht korrekt ist. Im Antrag wird von einer Bebaubarkeit des Grundstückes in der Eichner Dorfstraße 32 von 0,7 ha ausgegangen, tatsächlich sind es nur 0,4 – 0,5 ha. Darüber hinaus verläuft eine 380er Stromleitung über das Grundstück und der Flächennutzungsplan sieht keine komplette Bebauung des Grundstückes vor, da der hintere Teil als Grünland deklariert ist. All dies sei vor einer Anfrage beim Landkreis für eine Kreditgenehmigung zu prüfen. Weiter weist er darauf hin, dass das Förderprogramm für Mietwohnraumförderung in 25 Jahren abläuft und im Anschluss erhebliche Zinsen fällig werden. Darüber hinaus sind in den Berechnungen keine Abschreibungen enthalten, die sich negativ auf den Haushalt auswirken. Er schlägt eine Bauvoranfrage beim Landkreis vor, um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu erstellen und zur kommenden Gemeindevertretung einen entsprechenden Änderungsantrag vorzulegen.
Herr Meusel stellt den geplanten Baukörper für das Grundstück in Frage.
Herr Schwarz erläutert, dass für das Grundstück in der Eichner Dorfstraße 32 die vorgeschlagene Bebauung nach § 34a BauGB wahrscheinlich nicht möglich wäre, da das geplante Objekt sich nicht in die nähere Umgebung einfügen würde. Er regt an, mit dem Landkreis die Möglichkeiten für das Grundstück abzuklären und im Anschluss die Kostenkalkulation neu zu erstellen.
Herr Stock merkt an, dass sich die Diskussion vom Grundgedanken des Antrages entfernt.
Herr Berendt weist darauf hin, dass bei dem Treffen der Vorsitzenden kein Vertreter der CDU-Fraktion anwesend war. So falle es ihm schwer, über den Antrag zu befinden. Er schlägt ein erneutes Treffen mit allen Fraktionsvorsitzenden, Ausschussvorsitzenden und den Antragstellern vor, um die heute angesprochen Punkte zu beraten.
Herr Knop teilt mit, dass die Berechnung der Förderung darauf ausgelegt ist, dass weder Gewinn noch Verlust gemacht werden könne. Allerdings ist der Posten der Abschreibung nicht in der Kalkulation enthalten. Die Abschreibung würde sich über Jahre negativ im Haushalt auswirken und dieser wäre nicht mehr ausgeglichen. Er schlägt ebenfalls vor, erst die Bebaubarkeit und das Verfahren zu prüfen. Außerdem gebe es die Möglichkeit, dass Projekt durch einen Investor realisieren zu lassen und im Anschluss durch ein Vorkaufsrecht durch die Gemeinde Wohnungen zu erwerben.
Herr Wollermann möchte zunächst Klarheit darüber haben, was mit den anderen geplanten Projekten, zum Beispiel die Ertüchtigungen der Feuerwehren Eiche und Mehrow, geschieht. Erst dann könne er über den Antrag abstimmen.
Herr Gehrke gibt zu bedenken, dass es pflichtige Aufgaben wie den Kitabau gebe.
Es herrscht Konsens der Hauptausschussmitglieder in den Punkten 1 bis 3, wie in der Anlage aufgeführt, zu verfahren. Bezüglich des Punktes 4
4. In der Debatte entstand der Vorschlag, das Projekt „Generationswohnen“ im
OT Eiche durch die Gemeinde zu errichten. Dafür muss ein Darlehen in Höhe
von 6.892.900 € aufgenommen werden. Da für den Schulneubau bereits eine
Kreditzusage des Kreises erteilt wurde, soll die Gemeindeverwaltung nach
einem weiteren Kredit beim Landkreis nachfragen.
Die Fraktionen Bürgerverein Eiche e.V.‚ CDU, Die Linke, Freie
Wählergemeinschaft und SPD stellen in der GV März dazu einen Antrag.
soll am 07.03.2019 ein erneutes Treffen aller Beteiligten stattfinden.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung möge dem Antrag der Antragstellerinnen folgen und beschließen:
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt:
1. die kommunale Wohnungsbaugesellschaft „Ahrensfelde“ zu gründen 2. den vorhandenen kommunalen Wohnungsbestand in die WBG zu überführen 3. die WBG mit der Realisierung des Projektes Mehrgenerationswohnen im OT Eiche zu beauftragen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. |
7 | 7 | 0 | 0 | 0 |