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Auszug - Beschlussfassung über die Entwurfsplanung für die zu errichtende Grundschule im OT Lindenberg
außerordentliche öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 5 | Beschluss: | BV-2019/043 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 01.04.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:23 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2019/043 Beschlussfassung über die Entwurfsplanung für die zu errichtende Grundschule im OT Lindenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Reichert, Jens | |||||
Zu Beginn des TOPs 5 nimmt Frau Formazin aus Gründen der Befangenheit im Publikum Platz.
Herr Berendt schlägt vor, in 3 Schritten vorzugehen, es gibt keine Einwände:
- Vorstellung der Variante A (überarbeitet) und der neuen Variante C
- Diskussion zu den Varianten
- Beschlussfassung
Frau Formazin schlägt vor, zunächst die neue Variante C vorstellen zu lassen. Darüber besteht Einvernehmen.
Zu 1.
Herr Rücker stellt die Variante C vor, die keine grundsätzliche Änderung der Variante B ist. Es wurde eine Umorganisation auf vier Klassen vorgenommen.
Es gibt drei Baukörper mit zwei Schulteilen und dem Hort sowie die Verbinder. Der Haupteingang liegt an der Thomas-Müntzer-Straße. Dort sind z. B. die Schulverwaltung, die Bibliothek und der Raum für Streitschlichtung angesiedelt.
In den Schulteilen gibt es pro Jahrgang vier Klassen- und zwei Teilungsräume, die mit Team- und Abstellräumen eine Einheit bilden.
Der Hort hat vier teilbare Räume der gleichen Größe wie die Klassenräume und einen Bewegungsraum. Es gibt eine Lehrküche. Jeweils zwei Klassen nutzen eine Garderobe.
In den Verbindern befinden sich die WCs und vier Treppenhäuser. Im Verbinder zur Mensa befinden sich die Haustechnikräume.
Frau Formazin erläutert die Anpassungen in Variante A. Die Lageplansituation ist geblieben. Varianten A und C sind sich in vielen Dingen ähnlich.
Die Fahrradabstellflächen befinden sich außerhalb des Schulhofs, der Haupteingangsbereich soll frei bleiben. Im Erdgeschoss befindet sich wie in Variante C die Verwaltung. Die Anordnung des Hortes erfolgt mittig zwischen den Schulteilen, alles definiert als Cluster. Die Wertschätzung liegt auf einem mittigen Forum, das nicht als Flur, sondern zur Nutzung für Teilungsunterricht, als Pausenfläche, für Kinovorführungen u. ä. dient.
Der Hortbereich kann als Erweiterungsfläche für die Schule genutzt werden, umgekehrt ist dem Hort die Nutzung der Schulfläche möglich.
Die Fensterflächen im Erdgeschoss wurden aufgrund der Hinweise von Frau Riedel um eine Sitzbankhöhe von 45 cm gekürzt.
Zu 2.
Frau Emmrich bezieht sich auf das gemeinsame Schreiben der Bietergemeinschaft, in dem mitgeteilt wurde, dass es keine relevante Kostendifferenz zwischen den Varianten A und B gibt und fragt, ob dies auch für die neue Variante C gilt. Weiterhin fragt sie, ob die Hinweise von Frau Riedel zur Entwicklung der laufenden Unterhaltungskosten berücksichtigt wurden, z.B. die verspringenden Rohrleitungen für WCs.
Herr Rücker antwortet, die Kosten der Variante C sind gleich den Kosten der Variante B, so dass alle drei Varianten auf gleichem Kostenniveau liegen. Frau Formazin bestätigt dies.
Die Kosten der Verschwenkungen sind marginal, die Rohrverzüge gehören dazu und stellen kein Problem dar. Die befragten Haustechnik-Planer trafen die Aussage, diese Kosten sind nicht relevant.
Herr Stock bedauert, keine Information zum Treffen am 26.03.2019 erhalten zu haben.
Er fragt, ob die Kosten dann schon vorlagen und warum die Projektgruppe nicht einbezogen wurde.
Herr Meuschke antwortet, dass er zum Treffen der Fraktion eingeladen hatte, an dem der Bürgerverein Eiche, Herr Saremba sowie die Verwaltung und die Architekten teilnahmen. Das Schreiben lag am 26.03.2019 vor. Von der dort vorgestellten Variante C erfuhren die Teilnehmer erst an dem Abend. Eine Kostenschätzung lag noch nicht vor. Der vorliegende Antrag zur Variante C entstand im Termin. Das Konzept der gleichen Anordnung der Klassenräume mit Heimatbereichen wurde eingearbeitet, damit dem von der Schule gewünschten Konzept entsprochen wird. Er findet den schlankeren Schulbau besser belichtet und sieht Vorteile in der gleichen Ausrichtung der Klassenräume bei der Variante C.
Frau Hübner fragt nach der Ausführung der Fensterfront, nach der Einhaltung des Brandschutzes (Mobiliar im mittleren Bereich) und welche Risiken sich bei der Betriebskosten-entwicklung ergeben.
Frau Formazin führt aus, dass die Türen bleiben und die Fensterbänke im Erdgeschoss
45 cm hoch werden.
Das Konzept wurde von einem Brandschutzprüfingenieur geprüft, maßgeblich ist der Fluchtweg über das eine Treppenhaus. Für Rollstuhlfahrer beträgt die Flurbreite 2,11 m, breiter als die Vorgabe war. Ein „Rettungsflur“ ist nicht zu definieren. Die mittleren Bereiche können dekoriert und möbliert werden, eine Flursituation ist hier nicht gegeben, sondern die freie Nutzbarkeit aller Mittelbereiche.
Frau Riedel geht noch einmal auf die zu erwartenden Betriebskosten ein und fragt, ob das umstrittene Gründach vom Tisch sei und wie Fensterverglasung, Fassade und Sonnenschutz geplant sind. Frau Formazin sagt dazu, die Anlage eines Gründaches sei nur eine Möglichkeit, aber keine Vorgabe. Zum Technikraum im EG gab es Absprachen mit Haustechnikern, Änderungen zur Anordnung sind möglich. Die Fenster haben keine Festverglasung. Um Instandhaltungsintervalle möglichst groß zu halten, sind in beiden Varianten A und C Fassadenverblendungen geplant. Über den notwendigen festen Sonnenschutz kann im nächsten Schritt gesprochen werden.
Frau Riedel merkt an, dass für die Abholung von Rollstuhlfahrern eine Stellfläche vorhanden sein muss, wenn im Brandfall der Aufzug nicht mehr fährt.
Herrn Joachim missfiel die fachliche Diskussion der Architekten um die Ausführung der Decken. Frau Riedel hätte die Schwächen beider Varianten darstellen sollen. Er sieht in Variante C eine Art Plagiat der Variante A. Die Fahrradstellflächen auf dem Schulhof vorzusehen, wäre verheerend, es entsteht eine Fahrradpiste.
Herr Dr. Unger hält das Grundstück für die Schulbauplanung für wenig geeignet, da es eine variable Bebauung stark einschränkt und nicht die Bebauung als modernen Schulcampus mit allen dazugehörigen Einrichtungen zulässt. Er fragt nach der Schulhofgröße. Die Schulhöfe ähneln sich, pro Schüler sind 4,5 m² Fläche vorzusehen. Für über 700 Schüler werden somit seiner Ansicht nach etwa 3000 m² Schulhoffläche benötigt. Die Gemeinde will eine Schule bauen, die bis 2035 existiert, da sollte man sich nicht konsequent an Kostenvorgaben halten. Er sieht für den Lernerfolg eine 3-Zügigkeit als günstiger an. Die 4-Zügigkeit betrachtet er als Mangel. Trotzdem ist die Variante A zukunftsorientierter und deshalb entscheidet er sich für diese Variante.
Herr Rücker antwortet, dass mit 8.000 m² die Schulhöfe beider Varianten etwa gleich groß sind. In Variante A ragt das Gebäude etwas in den Hof hinein. Fahrradstellplätze können separat angeordnet werden und sind einhausbar. Clusterschulen werden erst nach und nach entwickelt, es wird sich zeigen, ob sich diese Bauweise bewährt.
Herr Stock erkundigt sich nach dem Brandschutz, der Fläche und der Feuerwehrzufahrt in Variante C. Herr Rücker informiert, dass eine durchgehende Zufahrt für die Feuerwehr nicht nötig ist, da diese von beiden Seiten des Schulgebäudes möglich ist. Eine Feuerwehrstell-fläche ist vorhanden, das Gebäude ist durch die Brandwände in 2 Brandabschnitte geteilt. Die Fläche der Variante C ist 6.088 m² groß.
Frau Tietz möchte wissen, ob Variante C den Pädagogen vorgestellt wurde. Städtebaulich gesehen ist Variante A „smarter“.
Herr Berendt stellt den Antrag auf Herstellung der Öffentlichkeit, um der Leiterin der Grundschule Blumberg, Frau Franke, Rederecht für die Beantwortung der Frage von Frau Tietz zu erteilen.
Die Gemeindevertretung stimmt einstimmig für das Rederecht für die Leiterin der Grundschule Blumberg, Frau Franke.
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. |
22 | 22 | 0 | 0 | 0 |
Frau Franke bejaht die umgehende Information der Pädagogen. Variante C ist eine Mischung aus Varianten A und B. Die Idee zu Clustern und der in der Mitte angeordnete Hort ist nunmehr in beiden Varianten A und C umgesetzt.
Herr Berendt schließt die Öffentlichkeit.
Herr Berendt fasst kurz zusammen: Die Ursprungsvarianten A und B entsprachen nicht der Flächenvorgabe, daher gab es Änderungen in beiden Varianten. Variante A wurde verkleinert und Variante B zu Variante C umgeplant.
Frau Hübner bekräftigt, dass es große Änderungen an beiden diskussionswürdigen Varianten gab. Sie findet es gut, dass nunmehr beide Varianten in verbesserter Form vorliegen. Der Diskussionsprozess war fair, alle Mitglieder haben sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sie möchte nicht, dass jemand diffamiert wird, auch Frau Riedel hat lediglich die Schwierigkeiten der Bewirtschaftung dargelegt.
Herr Joachim stimmt zu, dass sich die Mitglieder demokratisch verhielten, er kritisiert die fachliche Diskussion zwischen den Architekten bezüglich der Decken.
Herr Meuschke kann sich mit beiden Varianten anfreunden, da sie das gewünschte Schulkonzept ermöglichen. Variante C hält er für architektonisch einfacher, Variante A stellt die höhere Herausforderung dar. Die wahren Kosten werden sich erst später herausstellen.
Wegen der größeren Flurbreite (2,38m) ist er für Variante C.
Herr Saremba fragt nach der Stellbarkeit von Möbeln in den grün dargestellten Bereichen. Sind die Spannbeton- oder Filigrandecken vergleichbar auch in Variante C? Welche Decken-variante ist besser für den Schallschutz? Ist eine Trennung in den Gebäuden möglich, die Gestaltung einer modernen Schule in Variante C umsetzbar? Er hält beide Varianten für modern wegen der Cluster.
Herr Rücker antwortet, dass sich in der Variante C der Rollstuhlaufzug im hinteren Bereich befindet, die Durchlässe 2,38 m breit sind und eine Möblierbarkeit des Fluchtwegbereiches nicht vorgenommen werden kann. Je schwerer ein Bauteil, desto besser der Schallschutz. Die Schallschutznachweise sind in beiden Varianten zu erfüllen.
Herr Gehrke erinnert, dass die Konzeptidee zur Vorgabe von Heimatbereichen bei der Besichtigung anderer Schulen entstand. Eine Förderung durch das Land Brandenburg ist aus bekannten Gründen nicht möglich. Da die Gemeinde nun die Finanzierung selbst trägt, ist ein sehr sorgsamer Umgang mit Fläche und Kosten geboten. Die Ideen der Pädagogen, wie Cluster, Heimatbereiche und Jahrgangsstufen wurden verwirklicht. Aufgrund der Grundstücksgröße ist eine optimale Gestaltung möglich, eine 4-Zügigkeit trägt der Gemeinde-entwicklung Rechnung.
In den Varianten der Bietergemeinschaft waren die Kosten zunächst verschieden hoch. Nach Überarbeitung sind die Kosten identisch, Variante A zeigt stärkere Heimatbereiche auf. Mit 6.088 m² und 6.128 m² sind beide Flächen ebenfalls fast gleich groß. Die Architektur ist einmal mächtiger, einmal kompakt. Mensa und Sporthalle sind etwas größer als vorgegeben. Die Tribüne war gewollt, insgesamt mit 250 m² mehr auch größer als ursprünglich gedacht. Sie soll für die Nutzung durch Vereins- und Breitensport bleiben. Die Verwaltung muss der Gemeindevertretung die Möglichkeit geben, die Folgekosten betrachten zu können.
Die Ausschreibungsergebnisse bleiben abzuwarten.
Herr Dr. Unger fragt, ob sich die Kosten angeglichen haben.
Herr Knop antwortet, dass sich konstruktionsbedingt keine Mehrkosten ergeben haben.
Es bleibt gemäß dem Schreiben der Bietergemeinschaft in allen Varianten bei 1.800 €/m², dies gilt auch für Variante C.
zu 3.
Herr Stock schlägt vor, die Abstimmung zwischen Varianten A und C vornehmen zu lassen und Variante B zu vernachlässigen.
Herr Berendt führt noch einmal die Vorschläge auf:
Variante A mit 6.128 m² Fläche und
Variante C mit 6.088 m² Fläche.
Er teilt mit, dass zunächst die Abstimmung zum weitestgehenden Vorschlag mit den höheren Kosten erfolgen soll. Da die Kosten pro m² mit 1.800 € gleich sind, die Variante A aber die größere Fläche beansprucht, möchte er diese Variante A als weitergehenden Antrag
zunächst zur Abstimmung stellen. Es gibt von den Gemeindevertretern keinen Widerspruch zur Verfahrensweise.
Herr Berendt stellt zunächst die Variante A zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschl. |
22 | 16 | 4 | 1 | 1 |
Die Gemeindevertreter stimmen mehrheitlich für die Variante A.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass die Verwaltung bei der Erarbeitung der Entwürfe für die Bauantragstellung durch die Architekten die Variante A weiter verfolgt. |
Aufgrund des § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) war folgendes Mitglied der Gemeindevertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen: Frau Formazin.