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Auszug - Beschluss über die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2019/152 | |||||
Gremium: | Hauptausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 07.10.2019 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:31 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2019/152 Beschluss über die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Dr. Kauert, Michael | |||||
In der letzten Sitzung wurde über die Entschädigung der Arbeit der Gremienmitglieder gesprochen. Herr Dr. Kauert hat die Vorschläge eingearbeitet und sprachliche Anpassungen vorgenommen. Die Neufassung der Satzung beinhaltet auch einen Ausgleich für Kinder-betreuung und Pflege für Angehörige sowie einen Zuschuss für mobile Technik für die
Gremienarbeit. Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Herr Kusch fragt an, warum § 4 geändert wurde, ob sich die Berechnungsgrundlage des § 4 des Satzungsentwurfs auf die Einwohnerzahl der Ortsteile bezieht. Herr Dr. Kauert sagt, dass die Verwaltung dies eingebracht hat und sich dabei an die Verordnung KomAEV angelehnt hat. Es wurden 80 % als Grundlage angesetzt.
Herr Gehrke und Herr Schwarz ergänzen, dass insbesondere eine Anpassung für diejenigen Ortsvorsteher gerechtfertigt ist, deren Ortsteile gewachsen sind. Neubürger haben viele Anfragen und Beratungsbedarf, dies bedeutet einen gewissen Aufwand für den Ortsvorsteher, der auch intensiv in das sportlich-kulturelle Leben des Ortes eingebunden ist und in diesem Zusammenhang viel zu organisieren hat.
Auch zu den Bauaktivitäten können alle Ortsvorsteher immer aktuell Auskunft geben und werden von den Bürgern regelmäßig angefragt. Der Informationsaustausch der Verwaltung mit ihnen in Bezug auf Kita und Soziales läuft ebenfalls sehr gut.
Abschließend schlägt Frau Emmrich vor, unter § 8 Kinderbetreuung beim Stundensatz der Betreuungspersonen maximal 30 € als Höchstgrenze einzusetzen.
Herr Krehling lässt zur Entschädigungssatzung unter Einbeziehung der von Frau Emmrich vorgeschlagenen Höchstgrenze zu § 8 (30 €) abstimmen.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Ahrensfelde gemäß – der in § 8 geänderten (30 €) - Anlage. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 7 | 0 | 0 | 0 |