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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen am Sonnenhof", OT Eiche  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Eiche
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2019/168
Gremium: Ortsbeirat Eiche Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 13.11.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Gemeindezentrum Eiche, Ahrensfelder Chaussee 35, OT Eiche
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2019/168 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Das Bauvorhaben soll umbenannt werden. Es soll nunmehr „Wohnen am Mühlenberg“ heißen.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlen-berg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und  das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.

 

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt:

-          im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen,

-          im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser

-          im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße.

-          im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311)

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

4

4

0

0

0