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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2019/168 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 14.01.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:29 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2019/168 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Wohnen am Mühlenberg", OT Eiche | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Beim o. g. Plangebiet, das Herr Schüle vorstellt, handelt es sich um ein Mischgebiet.
Der Radweg soll nach Norden gelegt werden, die Erschließung erfolgt über die Ahrensfelder Chaussee mit einer Stichstraße/Sackgasse.
Frau Formazin fragt, ob es Sinn hat, ein Teilstück des Flurstückes 146/3 freizuhalten, um vielleicht später noch einmal anders zu erschließen. Sie findet den Namen Mühlenberg besser als den vorbelasteten Namen Sonnenhof.
Herr Schwarz antwortet, dass mit dem angrenzenden Nachbarn gesprochen wurde und er für eine mögliche Straße kein Land abgibt. Er verweist darauf, dass das Vorhaben bereits im Ortsbeirat diskutiert wurde und dieser der Erschließung von der Ahrensfelder Chaussee aus zugestimmt hat.
Herr Herzog fragt, ob der Ortsbeirat zur Stich- oder Privatstraße tendiert. Er findet dort eine Privatstraße in Ordnung. Herr Meusel bestätigt, dass die Frage diskutiert wurde. Die Art der Zufahrt wird im weiteren Verlauf des Planverfahrens festgelegt werden, heute geht es zunächst um den Aufstellungsbeschluss.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, 1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnen am Mühlenberg“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB, Eingriffs- Ausgleichs-Planung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. Mit dieser Planung soll Baurecht für eine Nutzungsmischung aus verträglicher Gewerbenutzung und 3-4 Einfamilienhäusern geschaffen und das zu bebauende Flurstück 146/3 der Flur 1, Gemarkung Eiche und die anliegenden Bestandsbebauungen als Mischgebiet festgesetzt werden. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Eiche an dessen nördlicher Grenze zur Gemarkung Ahrensfelde. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,95 ha, betrifft die Flurstücke 144/2, 144/3, 145, 146/1, 146/3, 528, 529, 530, 532 der Flur 1 in der Gemarkung Eiche und wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch unbebaute landwirtschaftliche Flächen, - im Osten durch teilweise gewerbliche Nutzungen und Einfamilienhäuser - im Süden durch Gewerbenutzungen und die Mühlenstraße. - im Westen durch die Ahrensfelder Chaussee (L311)
Die Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
6 | 6 | 0 | 0 | 0 |