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Auszug - Beschluss - Kitakostenbeitragssatzung  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2020/234
Gremium: Ausschuss für Soziales und Kultur Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 09.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:35
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/234 Beschluss zur Kitakostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Niemann, Franca

Herr Seiler beantragt die Herstellung der Öffentlichkeit.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

 

Herr Schwarz begründet die Veränderungen der Kitakostenbeitragssatzung. Die Betriebskosten mussten an die veränderten Einzelkosten angepasst werden. Er erläutert die Beitragskosten ausführlich.

Die bisherige Kalkulation beruhte auf den Daten von 2015 und Planzahlen von 2013 und 2017. Seitdem haben sich das Rechnungswesen und die Aufgliederungsmöglichkeiten der Kosten wesentlich verändert, die jetzt detailliert nachgewiesen werden können. Der monat-liche Mindest-Kostenbeitrag beläuft sich auf 20 €/Monat.

 

Herr Kusch dankt für die gute Öffentlichkeitsarbeit in den Kitas. Er weist auf die Bestrebung der Parteien hin, die Kitas für die Eltern kostenfrei zu betreiben.

 

Herr Schwarz nennt den Hinweis aus der Veranstaltung in der Kita Eiche, in der man sich für eine 5 %-Steigerung ausgesprochen hatte, und aus dem Finanzausschuss, in dem man sich für 8 %-Steigerung ausgesprochen hatte. 

 

Herr Seiler lehnt jegliche Gebührenerhöhung für die Eltern ab. Er meint, das maximale

Elterneinkommen muss weiter erhöht werden, da sonst Durchschnittsverdiener den Höchstbetrag zahlen würden. Besser ist der Ansatz des Netto- statt des Bruttoeinkommens.

 

Herr Schwarz erläutert nochmals die Kalkulationsgrundlagen. Er sagt, dass es unzutreffend sei, wenn behauptet wird, dass das durschnittliche Elterneinkommen viel höher sei als in der mittleren Einkommensgruppe. Konkret liegt das durchschnittliche Familieneinkommen bei ca. 4.500 € und damit ziemlich genau in der Mitte der Einkommensgruppen.

Frau Laqua lehnt die Erhöhung der Kitagebühren ab.

 

Herr Dr. Ackermann lehnt diese ebenfalls ab und kritisiert eine 30 %ige Erhöhung innerhalb von zwei Jahren. Er sieht es anders als Herr Seiler und meint, nicht die Gemeinde als Träger, sondern das Land sei die Katastrophe in der Finanzierung.

 

Ein Bürger hält das Nettoeinkommen als Grundlage der Berechnung für besser.

Herr Kusch bittet, bei der Abstimmung die prozentuale Beteiligung einzeln abzustimmen.

 

Für eine Bürgerin bestehen weiterhin Unklarheiten bezüglich der Berechnungsgrundlagen, sie lehnt die Erhöhung ab.

 

Ein anderer Bürger versteht bei der wachsenden Kinderzahl die Erhöhung der Kosten nicht.

 

Herr Hübner lehnt die Erhöhung ab.

 

Herr Seiler stellt den Antrag, der Sozialausschuss solle beschließen, die kalkulatorische Miete in Höhe von 651.756 € aus der Berechnungsgrundlage herauszunehmen. Er meint, die Kosten fallen real nicht an und der Paragraph der KitaBKNV sei eine „Kann“- Vorschrift.

Herr Schwarz antwortet, dass es richtig sei, dass kalkulatorische Ansätze in der Realität nicht anfallen. Es handelt sich um Hilfsüberlegungen, um reale Werte abzubilden. Die Rechtsprechung sei eindeutig, dass diese Kostenposition anzusetzen sei, wenn Grundstück und Gebäude im Eigentum des Trägers sind. Es ist unzutreffend, dass es eine „Kann“-Vorschrift ist. In § 2 Abs. 1 der KitaBKNV steht, …Sachkosten im Sinne des KitaG „sind“.

Weiterhin stellt Herr Seiler den Antrag, von Brutto- auf Nettoeinkommen umzustellen.

 

Ein weiterer Bürger schlägt vor, die Abgeordneten sollen auf die Parteien im Landtag einwirken, die Kosten zu übernehmen.

 

Herr Stock gibt zu bedenken, dass nicht klar ist, auf welcher Grundlage das Land die kostenfreien Kitas finanzieren will.

 

Herr Ackermann ist der Ansicht, die kalkulatorische Miete soll weiterhin in die Berechnung einfließen, um später die maximalen Zuwendungen vom Land zu erhalten. Er beantragt die Abstimmung.

 

Herr Seiler zieht seinen Antrag, die kalkulatorische Miete aus der Berechnungsgrundlage herauszunehmen, zurück.

 

Frau Länger bittet um Abstimmung zur 0 %-Erhöhung.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

5

0

1

0

 

Frau Länger bittet um Abstimmung zur Berechnungsgrundlage, von brutto auf netto umzu-stellen.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

1

4

1

0

 

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen