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Auszug - Beschluss - Kitakostenbeitragssatzung
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2020/234 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Finanzen | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 05.03.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/234 Beschluss zur Kitakostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten | Bearbeiter/-in: | Niemann, Franca | |||||
Siehe anliegende Präsentation von Herrn Schwarz
Hinweis: Die Präsentation ist ausführlicher als die Darstellung, die den Ausschussmitgliedern im Vorfeld der Sitzung zugegangen ist.
Zwischenfragen zum Vortrag:
1. Herr Joachim möchte gern wissen, wieviele Eltern in Ahrensfelde den Höchstbetrag zahlen müssen.
(7.800 €/8.400 € Brutto-Einkommen) Die Antwort steht noch aus.
2. Herr Anker fragt, ob die Verteilung linear sein muss (oder auch progressiv). Das Land geht in seiner Empfehlung von einer linearen Verteilung aus, da dies die gerechteste Form sei.
3. Herr Joachim teilt mit, dass Obst und Gemüse frei sind (so von Gemeindevertretung beschlossen).
Erklärung zu den drei niedrigsten Einkommensstufen:
Warum wurden diese in der Kalkulation berücksichtigt, obwohl die Eltern beitragsfrei sind? Die Beiträge wurden kalkuliert und fallen tatsächlich im Betrieb der Kita an. Den Eltern der untersten drei Einkommensgruppen ist ein Betrag nach dem Landesgesetzgeber nicht zuzumuten, daher gibt es eine pauschale Erstattung an die Kommune in Höhe von € 12,50 pro Betreuungsplatz. Durch die Darstellung in der Satzung soll gezeigt werden, welche Einnahmen der Gemeinde entgehen und um Ansprüche gegen das Land klarer zu definieren.
Frau Hübner hinterfragt noch einmal, seit wann es keine Erhöhung der Kitabeiträge mehr gegeben hat. Die Antwort lautet, seit 2015.
Herr Andexel schlägt vor, die Inflationsrate zu berücksichtigen.
Herr Döhl möchte gern wissen, wie die Gesamtsumme berechnet ist, die das Land bezuschusst.
Herr Anker fragt zum Thema Mittags-Zuschuss und dessen Berechnung. Weder die Kosten für das Mittagessen noch der Zuschuss zum Mittagessen wurde in der Beitragskalkulation angesetzt.
Herr Berger möchte wissen, welche Auswirkungen es auf den Gemeindehaushalt hat. (Bitte aus der entsprechenden Tabelle entnehmen!) bei 0 % Einnahmeverluste in Höhe des abgesenkten Kostendeckungsgrades.
19:54 Uhr: Frau Tietz nimmt an der Sitzung teil.
Frau Anker spricht sich für eine Beibehaltung der alten Beiträge aus, da die Gebührenerhöhung nicht automatisch eine Qualtätsverbesserung bedeutet. Dies wäre auch das Beste für die Eltern.
Frau Hübner spricht sich, nach der Diskussion mit den Eltern (Veranstaltung in Lindenberg), für eine Erhöhung von höchstens 10 % aus. Selbstverständlich haben die Eltern diskutiert, aber eine Notwendigkeit grundsätzlich nicht abgelehnt.
Frau Freitag fragt bezüglich der 20,00 € für das Mindesteinkommen. Herr Schwarz versucht zu erklären, was kaum zu erklären ist.
Er erläutert, dass bei der noch aktuellen Kitaggebührensatzung die Höchstgebühren kalkuliert wurden und es keine vernünftige Methode gab, um die Mindestgebühren zu berechnen. Daher wurde das Durchschnittseinkommen bestimmt und linear von der Höchstgebühr über den Mittelwert verteilt, so dass sich die Mindestgebühren ergeben haben. Bei der nunmehr vorliegenden Beitragskalkulation wurden die Höchstbeiträge bestimmt und die Mindestbeiträge von € 20,00 vom Land vorgegeben.
Herr Joachim spricht sich gegen eine „Null“ für alle Leistungen aus. Beispiel: Essen: Wenn man etwas bezahlen muss, ist wenigstens noch ein bisschen Respekt vorhanden. Gleichzeitig meint er, dass erhöht werden sollte, legt sich aber noch nicht fest, ob nun 5 % oder 8 % oder ein anderes Ergebnis. Er macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde weiterhin als kinderfreundlich gelten soll.
Herr Anker weist daraufhin, dass es bei höheren Beiträgen auch eine geringere Steuerentlastung gibt.
Herr Schwarz weist auf Grundlage der Diskussionen und der vielschichtigen „Geldgeber“ daraufhin, dass man ganz grundsätzlich das Kita-Gesetz ändern muss.
Vorschlag:
1. Frau Emmrich schlägt eine Erhöhung von 8 % (4 Jahre lang – 2 % p.a. = nach Inflationsrate) vor:
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | Nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 4 | 3 | 0 | 0 |
2. Herr Joachim schlägt eine Erhöhung von 5 % vor:
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 2 | 5 | 0 | 0 |
3. Frau Freitag spricht sich für eine 0 % Erhöhung aus.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kinderbetreuungsleistungen (Kitakostenbeitragssatzung). |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
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