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Auszug - Beschluss über die Kinderspielplatzsatzung der Gemeinde Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2020/265
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 10.03.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:20
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/265 Beschluss über die Kinderspielplatzsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Allerdissen meint, dass für die Errichtung eines Spielplatzes mehr als drei Wohneinheiten vorhanden sein sollten.

 

Herr Seiler spricht sich für vier Wohneinheiten aus.

 

Frau Formazin sagt, dass man Spielplätze möchte, jedoch erst ab sechs Wohneinheiten.

 

Herr Moreike findet, dass 25 m2 zu wenig wären.

Herr Schwarz sagt, dass 25 m2  in etwa dem Platzbedarf von zwei zusätzlichen Stellplätzen entspricht.

 

Herr Dreger bittet um Abstimmung zum Anwendungsbereich.

 

(1) Vier Wohneinheiten

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

4

1

0

0

 

(2) Sechs Wohneinheiten

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

1

4

0

0

 

(3) Fläche 200 m² (Richtlinie)

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0

 

Herr Seiler wünscht die Bestimmung einer maximale Größe hinsichtlich des § 5 Abs. 3.

 

Frau Formazin stellt fest, dass die Nutzung auf dem privaten Baugrundstück sein soll. Für eine bessere Verständlichkeit bittet sie um eine Trennung des langen Satzes in § 3 Abs. 1 in einzelne kurze Sätze.

 

Herr Allerdissen bezieht sich auf § 5 Abs. 2 – Mindestgröße der nutzbaren Spielfläche.

Er meint, dass sich die Erhöhung in § 5 Abs. 3 mit 4 m2 manchmal schlecht rechnet.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Grundstücksfläche begrenzt ist und um jeden Qua-

dratmeter gerungen wird, da das Haus, die Stellplätze und die versiegelte Fläche angerechnet wird. Am Ende der Diskussion sollen die 4 m2 im Satzungsentwurf verbleiben.

 

Herr Moreike bittet eine geänderte Formulierung in § 6 Abs. 3. Es soll anstelle „abzugrenzen“ „einzurichten“ heißen.

 

Herr Seiler bittet, dass sowohl Barrierefreiheit als auch die Beschattung des Gebietes berücksichtigt werden. Der Satz des § 7 Abs. 7 – „Giftige Pflanzen sind nicht erlaubt.“ – sollte gestrichen werden.

Herr Mill und Herr Schwarz stellen noch einmal klar, dass es sich um rein private Spielplätze auf privatem Grund und Boden handelt und allein das Anlegen dieser einen Eingriff darstellt. Keinesfalls darf der Maßstab eines von der Gemeinde betriebenen öffentlichen Spielplatzes angesetzt werden. Daher werden Barrierefreiheit und Beschattung als zu weitgehende Eingriffe bewertet.

 

Herr Seiler meint, dass genügend Platz für Kinder da sein wird. Er schlägt Seniorenspielplätze vor.

Herr Schwarz antwortet, dass es dafür keine Rechtsgrundlage in der Bauordnung gibt, in der ausdrücklich örtliche Bauvorschriften für Kinderspielplätze genannt sind.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Satzung über die Errichtung und Instandhaltung von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Ahrensfelde (Kinderspielplatzsatzung – KSpS).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0