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Auszug - Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 06 (Zimmererarbeiten, Dachstuhl, Dachelemente) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2020/255
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:02
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/255 Beschluss - Bestätigung Auftragsvergabe zu Los 06 (Zimmererarbeiten, Dachstuhl, Dachelemente) am Bauvorhaben "Neubau Grundschule Lindenberg"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Meier, Thomas

Herr Seiler stellt die Grundsatzfrage zur Vergabe von Leistungen, warum einige Beschlussvorlagen im öffentlichen Teil und andere im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden, so z.B. die Reinigungsleistungen.

 

Herr Knop antwortet, dass das Vergaberecht Bundesrecht ist und zwischen Vergaben von Dienstleistungen (früher VOL) und der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) unterschieden werden muss. Die VOL-Vergaben waren aufgrund der Geheimhaltung der Angebote zwingend im nichtöffentlichen Teil zu behandeln, da die Ergebnisse vor der Zuschlagserteilung nicht bekanntgegeben werden durften  (insb. nicht an Mitbieter). Die Behandlung der Themen der VOB war im öffentlichen Teil grundsätzlich möglich, da Submissionen ohnehin öffentlich waren. In Zukunft wird sich jedoch sogar mehr im nichtöffentlichen Teil abspielen, da die Geheimhaltungsregeln jetzt auch auf die Bauvergaben stärker durchgreifen.

Die Vorschriften der Kommunalverfassung zur grundsätzlichen Öffentlichkeit von Beschlüssen müssen hinter entsprechendes Bundesrecht zurücktreten. Ggfs. muss man im Einzelfall entscheiden, ob bestimmte Vergabebeschlüsse oder Teile davon öffentlich behandelt werden können.

 

Frau Hübner sieht diese Erläuterung als gut nachvollziehbar an, schlägt Herrn Seiler vor, die rechtlichen Grundlagen ggf. noch einmal im Ausschuss zu besprechen und bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den Auftrag zur Ausführung der Leistungen zu Los 06 (Zimmererarbeiten, Dachstuhl, Dachelemente) am Bauvorhaben „Neubau Grundschule Lindenberg“ an die Firma Holzbau Pfeiffer aus 07368 Remptendorf zu vergeben. 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

20

0

0

0