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Auszug - Beschluss über die Kinderspielplatzsatzung der Gemeinde Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Ahrensfelde
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2020/265
Gremium: Ortsbeirat Ahrensfelde Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 25.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:57
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/265 Beschluss über die Kinderspielplatzsatzung der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Mill, Maximilian

Herr Schwarz informiert, dass Herr Mill für die Erstellung der Kinderspielplatzsatzung verantwortlich ist. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass diese Regelungen für private Grundstücke mit zukünftiger Bebauung (ohne Bebauungsplan) gelten sollen.

In den letzten Jahren zeichnete sich der Trend dahingehend ab, dass die Grundstücke entsprechend geteilt wurden. Jetzt erfolgt eher der Kauf durch Investoren mit einer maximal möglichen Bebauung in Form von Mehrfamilienhäusern. Sowohl die Stellplatzsatzung als jetzt auch die Spielplatzsatzung sind eine Steuermöglichkeit. Die Spielplätze auf den Privatgrundstücken sind nicht öffentlich nutzbar. Eine Sonderregelung gilt, wenn ein öffentlicher Spielplatz in der Nähe vorhanden ist, dann erfolgt eine Ablösung an die Gemeinde.

Auch wenn die Nutzung nicht durch Kinder erfolgt (z.B. bei altersgerechtem Wohnen), gilt ab vier Wohneinheiten die Satzung. Die Ortsbeiräte von Eiche und Blumberg haben bereits dieser Kinderspielplatzsatzung zugestimmt.

 

Herr Stock stimmt dem ebenfalls zu, da eine Gleichstellung für alle herrschen solle. Gleichzeitig bittet er um die Berücksichtigung von Fahrradstellplätzen, dies wäre sinnvoll in der Stellplatzsatzung.

 

Herr Mill sagt, dass eine Änderung der Stellplatzsatzung hierzu vorgesehen ist.

Herr Schwarz ergänzt, dass es eventuell eine eigene Fahrradstellplatzsatzung geben wird.

 

Herr Joachim fragt, ob der Entwurf einer Fahrradstellplatzsatzung dann in die Ortsbeiräte gehen wird. Die Entscheidung hierfür trifft letztendlich der Ortsbeirat.

Herr Gehrke teilt mit, dass bei einer Verschärfung der Satzungen die Investitionen nicht mehr wirtschaftlich seien und man daher Kompromisse finden müsse.

 

Herr Dr. Pöltelt findet, dass sowohl private als auch öffentliche Spielplätze in einen Topf geworfen werden. Er fragt, ob dies rechtlich überhaupt so möglich ist. Außerdem meint er, dass dies für Baugebiete, wie z.B. an der Kirschenallee, nicht zutrifft. Könnte eventuell eine Aufnahme in den B-Plan erfolgen?

Zu der Frage, ob die Satzung auch für B-Plangebiete gültig sein könnte, sagt Herr Schwarz, dass es bereits diesbezüglich eine Diskussion im Bauausschuss gab. Dabei hat man sich klar gegen eine Aufnahme ausgesprochen, da es zu komplex ist und jedes Bebauungsgebiet anders ausfällt. Eine Beschränkung des Eigentumsrechts ist möglich durch kommunale Satzungen wie diese. Der Entwurf wurde bereits mehrfach überarbeitet.

Herr Dr. Pöltelt meint, dass die Kosten für private Betreiber erheblich seien.

 

In der Diskussion zur Spielplatzsatzung spricht sich der Ortsbeirat Ahrensfelde für eine 200 m-Regel aus.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Satzung über die Errichtung und Instandhaltung von Kinderspielplätzen in der Gemeinde Ahrensfelde (Kinderspielplatzsatzung – KSpS).

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

6

0

1

0