Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Auszug - Antrag der Fraktion Die Unabhängigen vom 06.05.2020 - Beschluss zur Mindestentgeltzahlung 13,00 € für kommunale Reinigungsleistungen
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | FV-2020/316 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mo, 18.05.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:49 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
FV-2020/316 Antrag der Fraktion Die Unabhängigen vom 06.05.2020 - Beschluss zur Mindestentgeltzahlung 13,00 € für kommunale Reinigungsleistungen | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Einreicher: | Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler 06.05.2020 | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung | Bearbeiter/-in: | Judek, Kerstin | |||||
Herr Seiler begründet den Fraktionsantrag, der aus Gerechtigkeit und Solidarität mit den Angestellten der Reinigungsfirmen gestellt wurde. Die GV-Mitglieder verdienen mehr als die sozial Benachteiligten mit geringeren Schulabschlüssen.
Frau Emmrich sieht in Herrn Seilers Formulierung die Diffamierung dieser ganzen Berufsgruppe. Niemand kann die finanzielle Entwicklung durch Corona einschätzen, es ist möglich, dass sogar die Renten, ggf. auch die Pensionen eingefroren werden. Mit dem Beschluss würde eine Berufsgruppe bevorzugt werden. Sie als Vorsitzende des Finanzausschusses wird den Antrag ablehnen.
Herr Meuschke sieht keine Befugnis der Gemeindevertretung, ins Vergabe- und Tarifrecht einzugreifen und die Ausschreibungen damit zu gefährden. Er beantragt die sofortige Abstimmung. Frau Hübner lässt über den Antrag von Herrn Meuschke abstimmen.
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
20 | 19 | 1 | 0 | 0 |
Herr Gehrke führt aus, dass die entsprechenden Gesetze von Bund und Land entworfen werden und die Gemeinde kein eigenes Wettbewerbsrecht festlegen kann. 10,80 €/14,10 € sind tarifrechtlich als Mindestlohn festgelegt.
Herr Länger ergänzt, dass die Verwaltung sich nicht über die Festlegungen hinwegsetzen kann. Auch andere Berufsgruppen, z. B. Maurer, wären dann zu betrachten.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beauftragt die Verwaltung, bei Ausschreibungen von Reinigungsarbeiten in kommunalen Einrichtungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz Aufträge ab dem 01.06.2021 nur an Bieter zu vergeben, die sich gegenüber der Gemeinde Ahrensfelde (Eigenerklärung) verpflichten und nachweisen, den bei der Erbringung von Leistungen für die Gemeinde Ahrensfelde eingesetzten Beschäftigten ein Mindestentgelt von 13,00 € je Zeitstunde (Bruttolohn) zu zahlen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
20 | 2 | 18 | 0 | 0 |