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Auszug - Antrag der Fraktion Die Unabhängigen - Resolution Erschließungsbeiträge  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 16 Beschluss:FV-2020/337
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: abgelehnt
Datum: Mo, 15.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:09
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
FV-2020/337 Antrag der Fraktion Die Unabhängigen -
Resolution Erschließungsbeiträge
   
 
Status:öffentlich  
Einreicher:Die Ahrensfelder Unabhängigen/BVB/Freie Wähler
03.06.2020
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Bartosch, Susanne

Herr Seiler bezieht sich auf eine Umfrage aus 2019, 75 % der betroffenen Bürger sind für die Abschaffung der Beiträge. Die 1. Resolution in Finsterwalde wurde einstimmig beschlossen, auch Bernau stimmte zu. Herr Seiler sieht darin eine bürgernahe Sachpolitik. Nur wenige Straßen sind betroffen, es wäre ein starkes Signal, die Bürger zu entlasten und vor Zwangs-versteigerung zu schützen. Er meint, dass dies zu einem ressourcenschonenden Straßenbau führen würde und nicht zu dem bisherigen Luxusausbau wie in Ahrensfelde.

 

Herr Schwarz erläutert anhand einer Präsentation den Unterschied zwischen  der erstmaligen Herstellung einer Straße (Erschließungsbeiträge) und der Grundsanierung einer bestehenden Straße (Straßenbaubeiträge). Die erstmalige Straßenherstellung ist umlagefähig. Am Ende steht die Frage, wenn nach den Straßenbaubeiträgen auch die Erschließungsbeiträge abgeschafft werden sollten, wer soll die Anliegerstraßen künftig finanzieren, wenn nicht die darüber erschlossenen Anwohner (Erschließungsvorteil).

Frau Hübner bittet um Ergänzung des Protokolls um die Präsentation von Herrn Schwarz (siehe Anlage).

 

Herr Gehrke unterstreicht die Argumente. Bei Anträgen dieser Art bittet er, immer die Gegenfinanzierung zu prüfen. Die Kommunen, die die Beträge abschafften, stehen jetzt in dem Zwang, eine erweiterte Instandhaltung vornehmen zu müssen.

Jederzeit erfolgte in Ahrensfelde die Einbeziehung der Bürger in den Straßenausbau, was nicht immer glücklich lief, da die Straßen auf Wunsch der Bürger zum Teil zu schmal und alles andere als luxuriös ausfielen. Bei Antragszustimmung müsste die Baulanderschließung statt vom Investor von den Einwohnern gezahlt werden, dies kann ihnen niemand erklären. Allein beim Projekt Kirschenallee betragen die Kosten der Erschließung 50 Mio €.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde fordert den Landtag Brandenburg auf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, das Recht der Erschließungsbeiträge (§§ 127-135 BauGB) unter Anwendung der durch Art. 125a Abs. 1 GG gegebenen Möglichkeit durch Landesrecht zu ersetzen. In der sodann zu schaffenden landesgesetzlichen Bestimmung soll geregelt werden, dass Beiträge für die erstmalige Herstellung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen nicht erhoben werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

22

2

20

0

0