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Auszug - Beschluss zur Kitakostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | BV-2020/234 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 17.08.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:18 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/234 Beschluss zur Kitakostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten | Bearbeiter/-in: | Niemann, Franca | |||||
Herr Schwarz erläutert die beiden vom Sozial- bzw. Finanzausschuss empfohlenen Varianten der Satzung incl. Beitragstabellen.
Der Finanzausschuss stimmte für eine achtprozentige Steigerung (Variante 2), im Sozialausschuss wurde eine nullprozentige Steigerung beschlossen (Variante 1).
Herr Kusch erkundigt sich, ob die im Kitaausschuss diskutierte 5 %-Steigerung entfiel.
Herr Schwarz führt aus, dass bei der Abstimmung zwischen 5 % und 8 % die Mehrheit im Finanzausschuss für 8 % stimmte, was Mehreinnahmen von 70.000 € entspräche.
Herr Gehrke ergänzt, dass dies nicht die einzigen Mindereinnahmen seien. Er weist auf die neue Regelung im § 10 Abs. 5 der Satzung hin und die Mindereinnahmen aus den ersten drei Einkommensgruppen, für die das Land lediglich eine pauschale Erstattung von 12,50 € zahlt, obwohl die Beiträge zwischen 20 € und 59 € liegen. Dadurch entstehen weitere Mindereinnahmen.
Herr Schwarz erläutert die Beiträge-Staffelung bei mehreren Kindern pro Familie (§ 10 Abs. 5 der Satzung) und die pauschale Erstattung von 12,50 € des Landes für die ersten drei Einkommensgruppen, welche nicht kostendeckend ist.
Herr Kusch fragt, ob es bei einer 0 %-Steigerung eine Leistungsreduzierung gäbe. Er dankt der Verwaltung und bittet, junge Familien nicht weiter zu belasten.
Herr Gehrke antwortet, dass Änderungen in der Leistung aus Sicht der Verwaltung nicht vorgesehen sind, dies auch eines Beschlusses der Gemeindevertretung bedürfte.
Herr Joachim sieht in der Entscheidung viele Emotionen. Bei der damaligen Vergabe von Reinigungsleistungen hätte viel Geld gespart werden können, das hier für den Ausgleich gesorgt hätte.
Frau Hübner weist darauf hin, dass die beiden Haushaltspositionen nicht miteinander verglichen werden können.
Herr Gehrke führt zu der von Herrn Joachim angesprochenen Vergabe der Reinigungsleistung aus, dass nicht nur der Preis, sondern auch Qualität und die Fähigkeit zur Leistungserbringung betrachtet werden mussten. 0 % – also Senkung der Einnahmen – hieße, das Geld steht für Investitionen nicht zur Verfügung.
Frau Emmrich spricht sich für eine 8 %-Steigerung aus. Im Finanzausschuss wurde diskutiert, welche Investitionen zu tätigen sind. So soll eine Stelle Schulsozialarbeit geschaffen werden, für die der Landkreis sicher keine Unterstützung geben wird. Eine Solidargemeinschaft funktioniere nur, wenn Besserverdiener mehr bezahlen.
Frau Freitag sagt, Schulsozialarbeit und Kitas sind zwei verschiedene Dinge, sowohl finanzielle als auch soziale Aspekte seien abzuwägen. Weiterhin fragt sie, warum kalkulatorische Mieten angesetzt wurden.
Herr Schwarz weist darauf hin, dass nach der letzten Kalkulation ins Kitagesetz ein Ansatzverbot für kalkulatorische Zinsen aufgenommen wurde. Diese wurden in der aktuellen Kalkulation auch nicht angesetzt. Für den Ansatz von kalkulatorischen Mieten liegt hingegen eine ganz aktuelle Rechtsprechung aus dem letzten Jahr vor.
Herr Seiler erinnert an die im letzten Jahr beschlossenen Vereinszuschüsse, die nicht gekürzt wurden. Für 1.000 Verträge stehen 70.000 €/Jahr zur Debatte. Den Familien sollte etwas zurückgegeben werden. Ahrensfelde hat die höchsten Beiträge bei übervoller Auslastung der Kitas. Er beantragt die namentliche Abstimmung zum Beschluss.
Herr Gehrke antwortet, dass allein im I. Halbjahr 700.000 € verloren gingen, da die Familien Kurzarbeit und Einkommensverluste hinnehmen mussten. Er erläutert für alle Kitas die ausreichende Anzahl an Plätzen und die konkrete Belegung der einzelnen Einrichtungen. Keine Einrichtung wird überbelegt betrieben. Dies ist eine Falschaussage, mit der die Eltern verunsichert werden. In den neuen Wohngebieten sollen weitere Plätze geschaffen werden. 1.003 Kinder werden in der Gemeinde betreut, zukünftig sollen es einmal 1.143 Plätze sein.
Herr Schwarz ergänzt, dass der Gesetzgeber genau festlegt, welche Aufgaben Land und Kommunen zu übernehmen haben. Die Kitas wurden großzügig geplant, die Kinder sind nicht eingepfercht, wie Herr Seiler wiederholt suggeriert. Er weist Herrn Seiler in Bezug auf sein im Finanzausschuss gefordertes aktives Teilnahmerecht darauf hin, dass er dort nur passives Teilnahmerecht hat, weil er kein Mitglied im Ausschuss ist. Eine namentliche Abstimmung ist nur bei Beantragung durch mindestens drei Mitglieder der Gemeindevertretung möglich.
Herr Dr. Ackermann sieht alle Themen miteinander verglichen an, es ginge um 70.000 €, die den Eltern aufgebürdet werden würden. Corona sollte bei der Entscheidung keine Rolle spielen.
Frau Hübner weist Herrn Seiler darauf hin, dass die Haushaltspositionen Vereine und Kitas nicht miteinander verglichen werden können. Originäres Recht der GV-Mitglieder ist eine verantwortungsbewusste Abstimmung über den Haushalt. Sie bittet, sich zu verinnerlichen, welche Maßnahmen dann noch möglich sind.
Herr Länger führt aus, dass im Landtag die Abschaffung der Kitagebühren diskutiert wird, damit wäre eine Abstimmung hinfällig. Seine Fraktion stimmt nicht für eine Erhöhung.
Frau Hübner bittet um Meldung, wer für eine namentliche Abstimmung ist:
Herr Schulze, Frau Schenderlein, Frau Freitag, Herr Seiler und Herr Dr. Ackermann.
Frau Hübner bittet um Abstimmung zur Variante 1 – Steigerung 0 %.
Für diese Variante stimmen:
Herr Dr. Ackermann, Frau Formazin, Frau Freitag, Herr Gehrke, Herr Herzog, Herr Joachim, Herr Krehling, Herr Kusch, Herr Länger, Frau Länger, Frau Laqua, Herr Salzmann, Frau Schenderlein, Herr Schulze, Herr Stock, Herr Seiler (16 Stimmen).
Gegen diese Variante stimmen:
Herr Berger, Herr Dreger, Frau Emmrich, Frau Hübner, Herr Meuschke, Frau Tietz (6 Stimmen).
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Kostenbeitragssatzung der Gemeinde Ahrensfelde für die Inanspruchnahme von kommunalen Kinderbetreuungs-leistungen (Kitakostenbeitragssatzung) einschl. Anlagen gemäß Variante 1. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
22 | 16 | 6 | 0 | 0 |