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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg  

öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2020/350
Gremium: Ortsbeirat Blumberg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 18.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:51 - 20:54
Raum: ehem. Stufensaal, Schloßstraße 7, OT Blumberg
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/350 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Es wird gefragt, wann der Kreisverkehr kommt.

 

Zunächst muss das Planverfahren in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenwesen abgewartet werden.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

5

5

0

0

0

 

 

 

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen