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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 8 | Beschluss: | BV-2020/350 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 08.09.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:28 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/350 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Der Sachverhalt wurde bereits mehrfach thematisiert. Im nichtöffentlichen Teil gab es dazu Beschlussvorlagen.
Herr Seiler stellt diverse Fragen zunächst zu Grundstücksangelegenheiten. Er wird vom Vorstitzenden, Herrn Dreger, darauf hingewiesen, seine Ausführungen zu stoppen, da dies Themen sind, die in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gehören.
Herr Seiler fragt nach dem Bushaltepunkt. Herr Knop führt aus, dass es diesbezüglich in einem Termin beim Landesbetrieb Straßenwesen schon Gespräche gegeben hat. Durch den Kreisverkehr ist zwischen diesem und dem Bahnübergang technisch keine Bushaltestelle möglich. Die Haltestelle am Bahnhof Blumberg in ca. 100 m Entfernung ist ausreichend.
Es wird darauf hingewiesen, dass es zum Einzelhandel zwei Zufahrten geben wird. Die Zufahrt zum Bahnhof ist nicht mehr Regelungsgegenstand des Bebauungsplanes.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19, Gemarkung Blumberg.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen, - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31), - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158), - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31
Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Aufgrund des Planfeststellungverfahren „B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg, Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs- bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.
Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 7 | 0 | 0 | 0 |