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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 10 Beschluss:BV-2020/350
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 19.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/350 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Anstelle des ursprünglichen Themas wird als TOP 10 die Zentrale Schmutzwasser-entsorgung Elisenau aufgerufen.

 

Herr Seiler beantragt die Herstellung der Öffentlichkeit, um die betroffenen Bürger zu Wort kommen zu lassen. Frau Hübner lässt über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

19

0

0

0

 

Herr Orthmann wirkte am Protestschreiben mit, er empfand die Kommunikation als nicht ausreichend. Er hofft auf zukünftige Einbindung der Bürger und fragt nach dem Stand einer kreiseigenen Gesellschaft.

 

Herr Gehrke erinnert an die Situation 2019, als alle Kommunen vor der Situation standen und nur ein Entsorger das Monopol innehatte. Die rechtliche Prüfung, ob die Kommunen an den Kreis herantreten können, ist noch im Gange. Der Landkreis könnte sich vorstellen, ab 2022 die Entsorgung anzubieten, wenn das Land zustimmt. Jeder Verband überträgt die Aufgabe dann an die neu aufzubauenden Kreiswerke, die ohne Steuergelder auskommen müssen. Neben der Gebührenhöhe (derzeit 9,51 €, die nicht zu halten sind) sind noch viele weitere Fragen unklar.

 

Herr Orthmann erkundigt sich, ob ein Sozialplan für ältere Einwohner möglich ist.

 

Herr Gehrke führt aus, dass es für Elisenau keinen Bebauungsplan gibt. Für die Gebührenermittlung ist das Bauland maßgebend. Der WAZV nutzt Eigenmittel und Kredite, zahlt für Pumpen und Elektronik, der Eigentümer für den Anschluss auf dem Grundstück. Äquivalent zum Straßenausbau wäre es ggf. möglich zu prüfen, ob Stundung oder Ratenzahlung vereinbart werden könnten. Noch kein Eigentümer musste wegen Straßenausbaubeiträgen oder Wasseranschlüssen sein Grundstück räumen.

Herr Knop ergänzt, dass im Land Brandenburg gemäß KAG der eigene Zinssatz 2 % über dem Basiszinssatz beträgt.

Auf die Frage von Frau Hübner antwortet Herr Orthmann, dass im Frühjahr die Planungsphase kommuniziert wurde. Im August zur Infoveranstaltung war das Projekt bereits fest-gelegt. Warum wurde nicht im Amtsblatt informiert?

 

Herr Gehrke entgegnet, dass Eigentum verpflichtet, eigene Informationen einzuholen. In den Bürgerinfo-Veranstaltungen wurden alle Varianten vorgestellt, auch die aus Wirtschaftlich-keitsgründen bevorzugte.

 

Frau Hübner fasst zusammen, dass die Bürger sich vom WAZV eine bessere Kommunikation wünschen.

 

Herr Dreger als selbst betroffener Bewohner nimmt Bezug auf die ausführlichen Darlegungen des Bürgermeisters, ggf. wurden die Bürger zum Teil weniger einbezogen als z. B. im Siedlerverein. Der Straßenausbau kann erst nach dem Abwasseranschluss erfolgen. Die Untersuchung der Topographie ergab, dass Druckleitungen nötig wären, 205 Anlagen würden gebraucht. Ein Vorschlag wäre die Finanzierung der Übergabeschächte durch den WAZV, allerdings wären dann höhere Abwasserpreise zu erwarten. Als Ortsvorsteher spricht er sich für eine zentrale Wasserversorgung aus.

 

Frau Franzmann fragt, warum auf den alten Grundstücken ein Starkstromanschluss gelegt werden soll und ob die Pumpe nur 20 € Stromkosten verursache.

 

Herr Gehrke bittet, technische Details direkt mit dem WAZV oder auf der Verbandsversammlung zu klären, dort sind auch die BWB vertreten. Alle Bürger sind gleich zu behandeln, andernfalls gibt es ein Klagerecht derjenigen, die vor Jahren schon einen Anschluss zu finanzieren hatten. Herr Gehrke ermuntert die Bürger, sich zur Teilnahme an der Versammlung anzumelden.

 

Frau Knerr als Initiatorin des Protestschreibens fragt, warum in Börnicke der Anschluss über Panke/Finow möglich sei, nicht aber in Elisenau.

 

Herr Gehrke begründet dies mit dem Höhenunterschied zu Börnicke, dies wurde schon 2007 erörtert. Trotz vieler Versuche konnte mit Börnicke leider keine Übereinkunft erzielt werden. Die Leitungen sind nicht ausreichend, 7 m tiefe Schächte wären notwendig für die Anlage von Pumpstationen, ein von Fachleuten mit 700.000 € als sehr aufwendig eingeschätztes Verfahren. Für Birkholzaue wäre ein Mehraufwand von 300.000 € notwendig, unsere Rohre wären damit ausgelastet, Grundstücke neuer Einwohner könnten somit nicht angeschlossen werden.

 

Frau Knerr fragt, was mit der vorhandenen Entsorgungsanlage passiere. Die Investition für eine Pumpe betrage 7.000 €, eine große Last für diverse Bürger. Sie bemängelt die Art und Weise des WAZV im Umgang mit den Bürgern.

 

Herr Gehrke betont noch einmal, alle Varianten wurden gründlich und unter ökologischen Gesichtspunkten geprüft. Es sind keine Bäume zu fällen. Von den Eigentümern müssten für die Gruben Dichtheitsprüfungen und Beprobungen verlangt werden. Die Erschließung wird von den Behörden gewünscht.

Er versichert, dass als Kritik das Kommunikationsproblem angenommen wird.

 

Die Sitzung wird für eine kurze Pause von 20:50 Uhr bis 20:55 Uhr unterbrochen

 

Herr Hempel sieht die Bürger als schlecht informiert an. Viele Fragen sind offen. Von März bis Dezember soll der Anschluss durchgepeitscht werden. Der WAZV sollte Pumpen, Steuerung und Schacht finanzieren und dafür keine „Flughafenlösung“ finden. Die Argumente des Ortsvorstehers betreffen nur einige Leute.

 

Herr Gehrke entkräftet die Aussage von Herrn Hempel und verweist darauf, dass Investitionen immer sparsam und effektiv getätigt wurden. Die Verbandsmitglieder haben alles wirtschaftlich durchdacht, die BWB führten eine gute Beratung durch.

 

Herr Willert als ortsansässiger Obstbauer fragt an, ob die Installation von Kleinstkläranlagen möglich sei.

 

Herr Gehrke antwortet, dass dazu die Bereitschaft der Bürger vorhanden sein muss. 2007 wurden nur zwei Anlagen gebaut. Eingeleitet werden darf nur in fließende Gewässer. Für die Anlage eines größeren Klärwerkes fehlen der Gemeinde Flächen, der Grundwasserschutz ist zu gewährleisten. Mit der Wasserbehörde ist zu klären, ob alle Bedingungen für eine Kleinst-kläranlage erfüllt sind.

 

Herr Seiler entschuldigt sich bei Herrn Berger für die Kritik in seiner Mail. Als gewählte Vertreter sollten die GV-Mitglieder jedoch auf Bürgeranfragen antworten. Nur seine Fraktion hätte dies getan. Hier besteht ein Defizit, die Leute möchten mitgenommen werden. Er kritisiert die Aussagen von Herrn Gehrke zur Finanzierung seiner eigenen Anlage.

 

Frau Hübner ermahnt Herrn Seiler, Beschimpfungen sind fehl am Platze.

Herr Gehrke verbittet sich Diffamierungen und unfaire Unterstellungen, die auf oberflächlichem Wissen basieren.

 

Herr Seiler regt an, nochmals am Tisch die Lösungsmöglichkeiten zu klären, zu prüfen, welche Unternehmen die Entsorgung durchführen könnten und noch einmal mit dem Verband Panke-Finow Kontakt zur Klärung einer Zusammenarbeit aufzunehmen. Er bedauert, dass fünfstellige Summen zu erwarten sind.

 

Abschließend verweist Frau Hübner noch einmal auf die geplante Verbandsversammlung zur Klärung offener Fragen. Äußere Bedingungen, wie z. B. Ausschreibungsergebnisse, sind jedoch nicht beeinflussbar.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 

1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im

    Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die        
    Entwicklung eines großflächigen Einzelhandelsmarktes geschaffen werden.

 

    Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19,   

    Gemarkung Blumberg.

 

    Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den   

    Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt:

    - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen,

    - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31),

    - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158),

    - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31

 

    Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet.
    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

    Aufgrund des Planfeststellungverfahren B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg,  

    Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs-

    bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.

 

    Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu

    machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

    durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange

    und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen