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Auszug - Beschluss - 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen   

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen
TOP: Ö 8 Beschluss:BV-2020/468
Gremium: Ausschuss für Finanzen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:49
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/468 Beschluss - 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Stern, Tina

Die Gemeinde Ahrensfelde bewirtschaftet zwei Friedhöfe (in den Ortsteilen Mehrow und Lindenberg) sowie fünf Trauerhallen. Auf Grund einer neuen Grabart „teilanonymes Urnengrab“ mussten die Friedhöfe neu geplant und gestaltet werden. Um diese Grabstätten vergeben zu können, war eine Gebührenneukalkulation notwendig.

Herr Schwarz gibt einen Überblick zu den Kalkulationsmodellen, die vom Institut für Public Management (IPM) erstellt wurden.

Es erfolgte eine Änderung der Gebührensatzung in § 5.

Es werden das Standard-Modell und das Kölner Modell vorgestellt, nach denen die Kalkulation erfolgte. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 des Kalkulationsberichtes in der Tabelle dargestellt. Zum Vergleich sind daneben die bisherigen Gebühren aufgeführt. Sowohl die Verwaltung als auch das Institut empfehlen, dem Gebührenmodell nach dem Kölner Modell zuzustimmen. Die Fläche der Friedhöfe, die bewirtschaftet werden muss, bleibt gleich. Die Gebührendifferenz zwischen niedrigster und höchster Gebühr für die Grabstätte ist beim Kölner Modell geringer. Um in der Zukunft „Wanderungen“ zwischen den Grabarten, die rein aus Kostengründen stattfinden könnten, zu reduzieren, wird das Kölner Modell empfohlen.

Es erfolgte eine Änderung der Gebührensatzung in § 5. Dort wurden die kalkulierten Gebühren übernommen.

 

Frau Hübner fragt nach dem Verhältnis von Erd- zu Feuerbestattungen und was der Unterschied zwischen Urnen- und teilanonymem Urnengrab ist.

 

Frau Sasse antwortet, dass eher Feuerbestattungen vorgenommen werden. Dies bedeutet  recht gleichbleibende Auslastung auch bei mehr Einwohnern. Weiterhin erklärt Frau Sasse den Unterschied zwischen Urnengrab und Teilanonymen Urnengrab. Auf die Frage von Frau Hübner nach der Auslastung der Trauerhallen ergänzt Frau Sasse, dass fasst alle Trauerfeiern in den Trauerhallen stattfinden.

 

Herr Joachim fragt nach den Bestattungskosten in der Kirche. Herr Schwarz teilt mit, dass das Institut keinen Vergleich vornahm.

 

Es wird gefragt, ob alle Gebühren nach Kölner und nach Standard-Modell kostendeckend sind. Herr Schwarz antwortet, dass beide Modelle so kalkuliert sind, dass alle Kosten eingerechnet und in die Satzung übernommen wurden, mit Ausnahme der Trauerhallen.

 

Die der Gemeinde entstehenden Gebühren für die Nutzung der Trauerhallen lägen kalkuliert mit ca. 850 € bis 880 € sehr hoch. Die Verwaltung schlägt daher 150 € vor. Zur Kosten-deckung ist eine Erhöhung von derzeit 50,00 € auf 150,00 € vorzunehmen.

 

Herr Joachim spricht sich wegen der geringeren Kostendifferenz zwischen Urnen- und Erdgrab für das Kölner Modell aus.

 

Frau Emmrich bittet um Abstimmung über die 2. Änderungssatzung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt 2. Änderungssatzung

der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang

stehende Leistungen nach dem Kölner Modell.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

6

0

1

0

 

Frau Emmrich bittet um Abstimmung zur Nutzungsgebühr für die Trauerhallen, die von derzeit 50,00 € auf 150,00 € angehoben werden sollen.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

6

0

1

0