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Auszug - Beschluss - 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen   

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Kultur
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2020/468
Gremium: Ausschuss für Soziales und Kultur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 19:59
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/468 Beschluss - 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten Bearbeiter/-in: Stern, Tina

Die Gemeinde Ahrensfelde bewirtschaftet zwei Friedhöfe (in den Ortsteilen Mehrow und Lindenberg) sowie fünf Trauerhallen. Die Bürger äußerten den Wunsch nach einer neuen Grab-art, dem teilanonymen Urnengrab. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat Lindenberg und dem Ortsvorsteher Mehrow wurden die Friedhöfe umgestaltet und die neue Grabart geschaffen. Um diese Grabstätten vergeben zu können, war eine Gebührenneukalkulation notwendig.

Herr Schwarz gibt einen Überblick zu den Kalkulationsmodellen, die vom Institut für Public Management (IPM) erstellt wurden. Es werden das Standard-Modell und das Kölner Modell vorgestellt. Die Kalkulation erfolgte nach beiden Modellen. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 des Kalkulationsberichtes in der Tabelle dargestellt. Zum Vergleich sind daneben die bisherigen Gebühren aufgeführt. Die Verwaltung und auch das Institut empfehlen, dem Gebührenmodell nach dem Kölner Modell zuzustimmen. Die Fläche der Friedhöfe, die bewirtschaftet werden muss, bleibt gleich. Die Gebührendifferenz zwischen niedrigster und höchster Gebühr für die Grabstätte ist beim Kölner Modell geringer. Um in der Zukunft „Wanderungen“ zwischen den Grabarten, die rein aus Kostengründen stattfinden könnten, zu reduzieren, wird das Kölner Modell empfohlen.

Es erfolgte eine Änderung der Gebührensatzung in § 5. Dort wurden die kalkulierten Gebühren übernommen mit Ausnahme der kalkulierten Gebühren für die Trauerhallen. Kosten-deckend wären 850 € bis 880 €. Als Vorschlag wurden 150 € in die Satzung aufgenommen.

 

Die Frage von Frau Laqua, ob es nur diese beiden Modelle gibt, bejaht Herr Schwarz.

 

Herrn Stocks Frage nach teilanonymen Urnengräbern beantwortet Frau Sasse.

 

Herr Dr. Ackermann möchte wissen, ob die Kosten vergleichbar mit dem Ostkirchhof sind. Herr Schwarz hat keinen Vergleich vorgenommen.

 

Herr Wolf schlägt die Nutzung einer anderen Bezeichnung anstelle „teilanonym“ vor, wie

z. B. „Gemeinschaftsanlage“.

Frau Sasse erläutert den Unterschied zwischen Gemeinschaftsanlage und teilanonym.

Frau Laqua ergänzt ihre Erfahrungen.

 

Herr Wolf hat im Anlagevermögen (Anhang) die Angaben zum Ehrenfriedhof Ahrensfelde nicht gefunden. Warum taucht der Ahrensfelder Friedhof nicht wie die anderen mit 0 € auf? Herr Schwarz wird dies prüfen.

 

Frau Länger bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt 2. Änderungssatzung

der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang

stehende Leistungen

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

6

6

0

0

0