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Auszug - Beschluss - 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | BV-2020/468 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 16.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:56 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/468 Beschluss - 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen |
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Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.1 - Ordnungsangelegenheiten | Bearbeiter/-in: | Stern, Tina | |||||
Herr Schwarz erläutert zu TOP 12 und 13, dass die Gemeinde Ahrensfelde zwei Friedhöfe (in den Ortsteilen Mehrow und Lindenberg) sowie fünf Trauerhallen bewirtschaftet. Auf Wunsch der Bürger wurde eine neue Grabart, das Teilanonyme Urnengrab (Stelen mit Namensplaketten), geschaffen. Um diese Grabstätten vergeben zu können, war eine Gebührenneukalkulation notwendig. Das Institut für Public Management (IPM) betrachtete zwei Kostenmodelle. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 der Kalkulation gegenübergestellt. Empfohlen wird das Kölner Modell, da bei dieser Kalkulationsmethode die Gebührendifferenz zwischen niedrigster und höchster Gebühr für die Grabstätte geringer ist.
Es erfolgte eine Änderung der Gebührensatzung in § 5. Dort wurden die kalkulierten Gebühren nach dem Köllner Modell übernommen mit Ausnahme der kalkulierten Gebühren für die Trauerhallen. Kostendeckend wären 850 € bis 880 €. Als Vorschlag wurden 150 € in die Satzung aufgenommen.
Finanz- und Sozialausschuss stimmten beiden Satzungen so zu.
Es gibt keine Anfragen. Frau Hübner ergänzt den Beschlussantrag und bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die 2. Änderungssatzung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ahrensfelde über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen nach dem Kölner Modell. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
21 | 21 | 0 | 0 | 0 |