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Auszug - Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | BV-2020/350 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 21.12.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:05 - 20:10 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/350 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung", OT Blumberg | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Es gibt keine Anfragen. Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
1. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ im Regelverfahren mit Umweltprüfung. Mit dieser Planung soll primär Baurecht für die
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 3 ha und betrifft das Flurstück 32 der Flur 19, Gemarkung Blumberg.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Ortskerns zwischen der B 158 und den Bahngleisen. Es wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Bahntrasse Berlin-Werneuchen, - im Osten durch die Elisenauer Straße (L 31), - im Süden durch die Freienwalder Chaussee (B 158), - im Westen durch die Straße „Am Bahnhof“ und das Flurstück 31
Die ungefähre Abgrenzung des Plangebietes ist in der Anlage gekennzeichnet. Aufgrund des Planfeststellungverfahren „B 158/L 31 Ortsdurchfahrt Blumberg, Umgestaltung Knotenpunkt“ wird die südliche und westliche Grenze des Geltungs- bereichs im Laufe des Verfahrens arrondiert.
Die Anpassung an den Flächennutzungsplan ist erforderlich.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
19 | 18 | 0 | 1 | 0 |