Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Auszug - Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2020/544 | |||||
Gremium: | Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 10.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:25 | |||||||
Raum: | Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/544 Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Herr Schwarz leitet den TOP ein. Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) betrifft zwei Änderungsbereiche, 1. den Sportplatz Blumberg und 2. die Grundschule Lindenberg. Bei den Aufstellungsbeschlüssen zu den beiden Bebauungsplänen (BPlan) wurden die FNP-Änderungen bereits mit beschlossen. Beide Bebauungspläne sind abgeschlossen. Jetzt muss der FNP in diesen Bereichen geändert werden.
Eine nachrichtliche Übernahme bestrifft die Fläche 3 – Bebauungsplan Lindenberg Süd. Dieser wurde aus dem FNP entwickelt. Da der FNP nicht genau den Flurstücken entspach, gab es im Verfahren geometrische Anpassungen, die nunmehr nachrichtlich in den FNP übernommen werden.
Herr Seiler berichtet, dass in Wandlitz schon der Fünf-Jahres-Plan vorgelegt wurde, und kündigt an, heute nicht zuzustimmen. Man sollte erst planen und dann abstimmen. Er vermisst den Landschaftsplan, er meint, dieser müsse angepasst werden. Er fragt, ob es den Landschaftsplan gibt.
Herr Schwarz wird darüber nachlesen und Herrn Seiler eine schriftliche Antwort geben.
Herr Dreger bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt
1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes. 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
7 | 6 | 1 | 0 | 0 |