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Auszug - Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur
TOP: Ö 7 Beschluss:BV-2020/544
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Bauwesen, Umwelt und Natur Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 10.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:25
Raum: Rathaus (Hintereingang), Versammlungsraum Raum Nr.106, Lindenberger Straße 1, OT Ahrensfelde
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/544 Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Herr Schwarz leitet den TOP ein. Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) betrifft zwei Änderungsbereiche, 1. den Sportplatz Blumberg und 2. die Grundschule Lindenberg. Bei den Aufstellungsbeschlüssen zu den beiden Bebauungsplänen (BPlan) wurden die FNP-Änderungen bereits mit beschlossen. Beide Bebauungspläne sind abgeschlossen. Jetzt muss der FNP in diesen Bereichen geändert werden.

Eine nachrichtliche Übernahme bestrifft die Fläche 3 – Bebauungsplan Lindenberg Süd. Dieser wurde aus dem FNP entwickelt. Da der FNP nicht genau den Flurstücken entspach, gab es im Verfahren geometrische Anpassungen, die nunmehr nachrichtlich in den FNP übernommen werden.

 

Herr Seiler berichtet, dass in Wandlitz schon der Fünf-Jahres-Plan vorgelegt wurde, und kündigt an, heute nicht zuzustimmen. Man sollte erst planen und dann abstimmen. Er vermisst den Landschaftsplan, er meint, dieser müsse angepasst werden. Er fragt, ob es den Landschaftsplan gibt.

Herr Schwarz wird darüber nachlesen und Herrn Seiler eine schriftliche Antwort geben.

Herr Dreger bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 

1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß  § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden 

    und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

7

6

1

0

0