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Auszug - Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 11 | Beschluss: | BV-2020/544 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 16.11.2020 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:56 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/544 Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Herr Schwarz erläutert die zwei zu beschließenden Änderungsbereiche des Flächennutzungsplans, die nach Abschluss der Bebauungsplanverfahren anzupassen sind. Dies sind der Sportplatz Blumberg und die Grundschule Lindenberg. Bei beiden Aufstellungsbeschlüssen zu den B-Plänen wurde die FNP-Änderung bereits mit beschlossen. Die B-Plan-Verfahren sind abgeschlossen nunmehr ist der FNP anzupassen.
Herr Seiler kündigt für seine Fraktion an, nicht zustimmen zu können, da der Landschaftsplan als zentrales Instrument für jeden Einwohner interessant ist, aber weder im Internet auffindbar ist noch weiterentwickelt oder erwähnt wurde. Sobald der FNP geändert wird, ist auch der Landschaftsplan anzupassen.
Herr Schwarz erklärt, dass ein Landschaftsplan der Gemeinde Ahrensfelde existiert, der im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes als Vorbetrachtung erstellt wurde. Er bietet bei Herrn Schüle im Bauamt Einsichtnahme und Erläuterung des FNP an. Zur Frage, wann eine Anpassung notwendig ist, erhält Herr Seiler eine gesonderte Antwort.
Frau Hübner teilt das Beratungsergebnis des Bauausschusses mit und bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt
1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes. 2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen. 3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
21 | 19 | 2 | 0 | 0 |