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Auszug - Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 11 Beschluss:BV-2020/544
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:56
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2020/544 Beschluss zur Einleitung der 1. Sammel- Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Herr Schwarz erläutert die zwei zu beschließenden Änderungsbereiche des Flächennutzungsplans, die nach Abschluss der Bebauungsplanverfahren anzupassen sind. Dies sind der Sportplatz Blumberg und die Grundschule Lindenberg. Bei beiden Aufstellungsbeschlüssen zu den B-Plänen wurde die FNP-Änderung bereits mit beschlossen. Die B-Plan-Verfahren sind abgeschlossen nunmehr ist der FNP anzupassen.

 

Herr Seiler kündigt für seine Fraktion an, nicht zustimmen zu können, da der Landschaftsplan als zentrales Instrument für jeden Einwohner interessant ist, aber weder im Internet auffindbar ist noch weiterentwickelt oder erwähnt wurde. Sobald der FNP geändert wird, ist auch der Landschaftsplan anzupassen.

 

Herr Schwarz erklärt, dass ein Landschaftsplan der Gemeinde Ahrensfelde existiert, der im Rahmen der Erstellung des Flächennutzungsplanes als Vorbetrachtung erstellt wurde. Er bietet bei Herrn Schüle im Bauamt Einsichtnahme und Erläuterung des FNP an. Zur Frage, wann eine Anpassung notwendig ist, erhält Herr Seiler eine gesonderte Antwort.

 

Frau Hübner teilt das Beratungsergebnis des Bauausschusses mit und bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt

 

1. Die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes.

2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll gemäß  § 3 BauGB, die Beteiligung der Behörden 

    und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB erfolgen.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

21

19

2

0

0