Volltextsuche
Ratsinformationssystem
Auszug - Beschluss zur Satzung des Umlegungsausschusses
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 10 | Beschluss: | BV-2020/636 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 15.02.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:21 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2020/636 Beschluss zur Satzung des Umlegungsausschusses | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Anton, Sibylle | |||||
Frau Hübner erklärt, dass auf der Basis der neuen Entschädigungssatzung des Kreistages eine neue Satzung zur Entschädigung ehrenamtlicher Mitglieder des Umlegungsausschus-
ses beschlossen werden soll.
Herr Dr. Ackermann findet die Ehrenamtlichkeit nicht beachtet. Der Verdienstausfall wird mit 30,00 € angesetzt, im Kreistag wird immer wieder von einem Mindestlohn gesprochen. Auch mit der Höhe des Sitzungsgeldes wurde nicht sparsam umgegangen. Er stimmt dem Vorschlag nicht zu.
Herr Knop weist darauf hin, dass es um die Entschädigung von Fachpersonal des Umlegungsausschusses, wie Gutachter und Rechtsanwälte, geht und nicht um die Gemeinde-vertreter, die in diesem Umlegungsausschuss tätig sind. Die Beträge berechnete Werneuchen, die Satzung wurde dort schon vor der Pandemie beschlossen, so dass Ahrensfelde sich jetzt daran orientieren sollte.
Auf die Frage von Herrn Stock nach der Gültigkeit antwortet Herr Knop, ab dem 01.01.2021 würde die Satzung für die Gemeinde Ahrensfelde in Kraft treten. Da es derzeit keine Umlegungsverfahren gibt, könne auch ein späterer Termin festgelegt werden.
Herr Dreger ergänzt, dass 2020 lediglich die konstituierende Sitzung stattgefunden hat.
Frau Tietz fragt, ob heute eine grundsätzliche Änderung der Beträge möglich sei.
Herr Knop erklärt, dass der Umlegungsausschuss Werneuchen/Ahrensfelde gemeinsam tagt und verschiedene Regelungen eher ungünstig sind.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt den anliegenden Satzungsentwurf zur Regelung der Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Fachmitglieder des Umlegungsausschusses (Aufwandsentschädigung Umlegungsaussschuss).
|
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
20 | 16 | 3 | 1 | 0 |