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Auszug - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde, OT Blumberg u. OT Lindenberg
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | BV-2021/735 | |||||
Gremium: | Ortsbeirat Blumberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 16.02.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:05 | |||||||
Raum: | ehem. Stufensaal, Schloßstraße 7, OT Blumberg | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2021/735 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde, OT Blumberg u. OT Lindenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Herr Schwarz erklärt den Sachverhalt.
Es geht es um die bereits abgeschlossenen B-Pläne.
- Erweiterung des Sportplatzes Blumberg – „1. Änderung“ und
- Grundschule Lindenberg „Ahrensfelder Straße II“.
Diesbezüglich muss der FNP angepasst werden – „1. Sammeländerung FNP“.
Die 1. Sammeländerung soll nun öffentlich ausgelegt werden (1. Offenlage).
Herr Dreger bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,
den vorliegenden Entwurf (Stand Juli/2020) der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.
Gemäß § 4a BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können.
Die Abgrenzungen der Änderungsbereiche sind in den Anlagen festgesetzt. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
4 | 4 | 0 | 0 | 0 |