Volltextsuche

Sie sind hier: Politik & Verwaltung / Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Auszug - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde, OT Blumberg u. OT Lindenberg  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 13 Beschluss:BV-2021/735
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:01
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/735 Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde, OT Blumberg u. OT Lindenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Herr Schwarz erläutert, dass es sich um die Offenlegung der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich bereits innerhalb dieses Gremiums beschlossener Bebauungspläne (Sportplatzerweiterung in Blumberg und Grundschule in Lindenberg) handelt.

 

Es gibt keine Nachfragen. Frau Emmrich bittet um Abstimmung.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt,

 den vorliegenden Entwurf (Stand Juli/2020) der 1. Sammel-Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ahrensfelde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung.

Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind am Verfahren zu beteiligen.

 

Gemäß § 4a BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB  nur zu den geänderten Teilen der Planung abgegeben werden können.

 

Die Abgrenzungen der Änderungsbereiche sind in den Anlagen festgesetzt.

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

19

19

0

0

0