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Auszug - Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet "Am Rehhahn", OT Blumberg hier: Errichtung einer Werbetafel in Gemeinbedarfsfläche für Informationstafel (McDonald's-Straße 1)
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 9 | Beschluss: | BV-2021/776 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Mo, 19.04.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:07 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2021/776 Beschluss zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet "Am Rehhahn", OT Blumberg hier: Errichtung einer Werbetafel in Gemeinbedarfsfläche für Informationstafel (McDonald's-Straße 1) | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Frau Formazin kehrt in die Sitzung zurück.
Herr Schwarz erläutert, dass es im Gewerbegebiet lt. Bebauungsplan eine kleine Fläche auf der rechten Seite der Mc Donalds-Straße gibt, die teils im privaten, teils im Gemeindeeigentum liegt. Es ist nach B-Plan nicht zulässig, eine private Werbetafel zu stellen, die Verwaltung bittet, dem Antrag nicht zuzustimmen, wie es auch der Bauausschuss und der Ortsbeirat taten.
Vielmehr wäre auf der Fläche ein amtlicher Aufsteller mit dem Hinweis auf BDG und Bauhof nötig, die man von der B158 aus nicht sehen kann.
Herr Seiler fragt, ob es möglich ist, mit dem Antragsteller über die Aufstellung eines Laufbandes mit allen Hinweisen zu verhandeln.
Herr Schwarz antwortet, dass hierfür nur eine bescheidene Summe vorgesehen ist, eine Anfrage sei möglich.
Herr Gehrke schlägt vor, den Antragsteller zu fragen, ob er seine Werbung mit auf die gemeindliche Werbung setzen möchte. Hier geht es jedoch darum, über einen konkreten Befreiungsantrag eines Antragstellers zu befinden, der nicht abgeändert werden kann.
Herr Stock erinnert an das Ansinnen, großflächige Werbung aus optischen Gründen immer abzulehnen, eher sollte es einen Hinweis auf gemeindeeigene Firmen geben.
Herr Joachim sieht es als herausgeworfenes Geld an, an dieser Stelle die Tafel aufzustellen.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 1 Gewerbegebiet „Am Rehhahn“, OT Blumberg für das Flurstück 119 der Flur 19, Gemarkung Blumberg (McDonald‘s-Straße 1) zu. Die Befreiung bezieht sich auf die Errichtung einer Werbetafel außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und in einer Fläche für den Gemeinbedarf: Zweckbestimmung Informationstafel. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
18 | 0 | 18 | 0 | 0 |