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Auszug - Beschluss - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Kirschenallee", OT Ahrensfelde  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 11 Beschluss:BV-2021/1001
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 21.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:54
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/1001 Beschluss - Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan "Kirschenallee", OT Ahrensfelde
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt Bearbeiter/-in: Schüle, Titus

Der ursprüngliche Beschlussantrag, erläutert Herr Schwarz, wurde vom Ortsbeirat moniert. Das städtebauliche Konzept wurde nachverhandelt. Ergebnis ist die Zusatzvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag. Diese sieht einen Wohnungsbau entlang der B158 vor. Da im Plangebiet kein Spielplatz gewünscht war, wird vom Investor zur Aufwertung des Spielplatzes Fasanenstraße ein Budget von 30.000 € brutto zur Verfügung gestellt und es wird von ihm angeboten, einen Bolzplatz anzulegen.

 

Die Frage von Herrn Kusch, ob § 2 a Kinderspielplatzsatzung – Anlage im 200 m-Kreis – Berücksichtigung fand, verneint Herr Schwarz. Die Festlegung der Kinderspielplatzsatzung betreffen die bereits im Zusammenhang bebauten Gebiete nach § 34 BauGB, nicht aber neue B-Plan-Gebiete. Die städtebaulichen Eckdaten wurden 2017 festgelegt, lange bevor die Kinderspielplatzsatzung beschlossen wurde. § 3 a der Vereinbarung ersetzt die Spielplatzsatzung. Herr Kusch fragt, ob der Bolzplatz fix ist. Herr Schwarz führt aus, dass dies ein freiwilliges, im Ortsbeirat etwas umstrittenes Zusatzangebot von Bonava ist. Ein Spielplatz für Kleinkinder war nicht gewünscht, sie sollten als Spielort den Platz in der Fasanenstraße nutzen.

 

Herr Seiler kündigt an, dem Antrag nicht zuzustimmen. Durch das Wohngebiet fahren 500 Autos, ein Überqueren durch Kinder ist gefährlich. Es gibt keinen Spielplatz im Wohngebiet, der Planer sollte den Platz größer gestalten. Ein soziales Miteinander ist nicht gegeben, es fehlt eine überörtliche Begegnungsfläche. Für die Spielplatzerweiterung sind 30.000 € nicht ausreichend. Als Beispiel führt Herr Seiler das BV Bernauer Allee an, dort wurde eine Begegnungsfläche hergestellt und eine Spielplatzsatzung findet dort Anwendung.

 

Herr Schwarz erinnert an das Koordinierungsgespräch am 11.01.2017, in der sich der Ortsbeirat gegen einen zweiten Spielplatz im Plangebiet aussprach. Er fragt Herrn Seiler, wieviel Budget aus seiner Sicht für eine Erweiterung nötig wäre. Im gesamten Verfahren wurde über die Grünflächengestaltung gesprochen, eine komplette Umstellung wäre notwendig. Solche Vorstellungen müssen in einem vierjährigen Verfahren früher diskutiert werden und nicht erst, wenn der Satzungsbeschluss zu fassen ist. Um frühzeitig Hinweise zu geben, wurde die Öffentlichkeit zweimal beteiligt.

 

Herr Seiler hält entgegen, dass seine Fraktion immer Wünsche geäußert hätte und eine andere Lösung möchte. Dass der Spielplatz nicht gebaut wird, wurde im Ortsbeirat nicht einstimmig beschlossen. Ausgleichsmaßnahmen wurden in der Vorlage nicht aufgeführt, warum wurden diese nicht mit den Unterlagen versandt? Als Beispiel führt Herr Seiler ein Hamburger Projekt von Bonava an, in dem sich das Unternehmen verpflichtete, 28 Stadtvillen in öffentlich geförderte Wohnungen umzuwandeln. Außerdem wurden in Vorbereitung des Projektes Kirschenallee keine Bürgerversammlungen durchgeführt, die Wünsche der Jugendlichen fanden keine Berücksichtigung.

 

Frau Hübner bittet Herrn Seiler, bei den Tatsachen zu bleiben, und erinnert an die Spielplatzdiskussion im kleinen Ahrensfelder Dreieck.

 

Herr Schwarz verweist zum Thema Ausgleichsmaßnahmen auf § 1 (3) und § 3 (7) des Städtebaulichen Vertrages, wonach über Ausgleichsmaßnahmen, die nicht im Plangebiet erfolgen, ein Vertrag mit dem Landkreis Barnim abgeschlossen werden muss. Der Landkreis Barnim schließt eine Vereinbarung mit dem Vorhabenträger über einen Ausgleich in Höhe von 10 €/m² ab, nicht die Gemeinde. Die Gelder fließen zurück in die Gemeinde, der bereits vorgestellte Wuhleausbau wird davon finanziert. Das Projekt wurde viermal in Ortsbeiräten und Bauausschuss vorgestellt, so dass die Unterlagen nicht nochmals zuzustellen waren.

Der Investor erhält die Baugenehmigung erst, wenn alle vertraglich mit dem Landkreis vereinbarten Zahlungen erfolgt sind. Außerdem erbrachte er eine hohe Vorleistung beim Bau der Regenentwässerung.

 

Herr Joachim erinnert an den Wunsch des Ortsbeirates, am Regenrückhaltebecken keinen Kleinkinderspielplatz zu errichten. Er bittet, den Standort des Bolzplatzes noch einmal im Ortsbeirat zu besprechen.

 

Frau Hübner macht aufmerksam, dass die Variante B den weiterführenden Antrag mit Zusatzvereinbarung beinhaltet, während in Variante A) nur der städtebauliche Vertrag gemäß

§ 11 BauGB mit der Bonava Deutschland GmbH zum Bebauungsplangebiet „Kirschenallee“ zu beschließen wäre.

Sie bittet zunächst um Abstimmung über die weiterführende Variante B.

 


Beschlussantrag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt:

 

Variante B) den städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 BauGB mit der Bonava Deutschland GmbH zum Bebauungsplangebiet „Kirschenallee“ zuzüglich der Zusatzvereinbarung.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden ermächtigt, den Vertrag abzuschließen.  

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

13

2

5

0

 

Da sich die Gemeindevertreter für Variante B entschieden haben, entfällt die Abstimmung über die Variante A.