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Auszug - Beschluss zur Schulbezirkssatzung für die GS Lindenberg  

öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde
TOP: Ö 9 Beschluss:BV-2021/1051
Gremium: Gemeindevertretung Ahrensfelde Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 16.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:59
Raum: Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz)
Ort: 16356 Ahrensfelde
BV-2021/1051 Beschluss zur Schulbezirkssatzung für die GS Lindenberg
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Fachdienst I.1 - Innere Verwaltung Bearbeiter/-in: Knop, Andreas

Frau Hübner informiert die Gemeindevertreter über den bisherigen Werdegang der

Beschlussvorlage.

 

Herr Kusch findet es richtig und auch wichtig, dass heute über die Satzung beschlossen wird. Allerdings verweist er auf mehrere Gründe für eine Gleichstellung der Ortsteile Mehrow und Eiche. Die Gewährleistung der Planungssicherheit der Schulbehörde ist durch den festen Schulstandort der Ortsteile Ahrensfelde, Lindenberg und Mehrow gegeben.

Die Einwohner von Mehrow verstehen nicht, warum ihr Ortsteil nicht mit in diese Satzung aufgenommen wird und ihnen somit ein Wahlrecht zwischen den beiden Grundschulen in Blumberg und Lindenberg vorenthalten bleibt.

 

Er stellt den Antrag auf Abstimmung, dass die beiden Ortsteile Eiche und Mehrow gleichgestellt werden. Sollte dem gefolgt werden, hat er keine weiteren Einwände gegen die Satzung.

 

Herr Seiler fragt, wie sich die Schulkonferenz und der Kreisschulbeirat postitioniert haben. Seine Zustimmung gibt er nicht, weil die Schulplatzwahl von mehreren Faktoren abhängig und eine Planung durch die Schulbehörde unabdingbar ist. Was passiert mit dem Wahlrecht der Kinder – siehe Hauptsatzung, Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen? Er sieht, dass diese Personengruppe überhaupt nicht einbezogen wird. Auch gibt es keine Berücksichtigung der Arbeitsorte und -wege der Eltern. Das Thema Schulwegsicherung kommt definitiv viel zu kurz. Herr Seiler schlägt vor, den Antrag noch einmal zurückzustellen und gemeinsam Ideen zu entwickeln.

 

Herr Dr. Kauert erläutert, dass die Beschlussvorlage durch sämtliche Gremien lief. Die Bedenken von Herrn Kusch sind nicht neu und wurden bereits ausführlich im Ausschuss für Soziales behandelt und diskutiert. Zu beachten ist, dass der Inhalt der Satzung mit dem Landkreis Barnim genau abgestimmt werden muss. Ansonsten gibt es Probleme mit den Grundschulbezirken – das Einladungssystem für die Einschulung würde nicht funktionieren. Große Bedenken gibt es seitens des Kreises zum Thema Busverkehr mit zusätzlichen Bussen, zu geänderten Fahrplänen und verlängerten Fahrwegen.

Zur Beteiligungsfrage teilt Herr Dr. Kauert mit, dass selbstverständlich die entsprechenden Gremien (Schulkonferenz und Kreisschulbeirat) angehört wurden.

 

Herr Knop ergänzt, dass der Kreisschulbeirat keine Stellungnahme abgab und die Schulkonferenz einstimmig für den vorgelegten Satzungsentwurf stimmte.

 

Herr Dr. Kauert erklärt, dass eine Beteiligung der Kinder und Jugendlichen auf Grund der Corona-Lage und der Ferien recht schwierig war. Herr Gehrke ergänzt, dass die Beteiligung über die Vertreter der Schüler in der Schulkonferenz erfolgte.

 

Herr Gehrke macht auf die im Oktober beginnenden Schulanmeldungen und auf die notwendige inhaltliche Abstimmung der Satzung mit dem Kreis aufmerksam. Die Eltern wissen derzeit nicht, wo sie ihr Kind anzumelden haben. Es ist für die Eltern wesentlich angenehmer, wenn sie den Schulbezirk ihres Kindes kennen und dies in einer Satzung geregelt ist.

Eine freie Schulplatzwahl hätte zur Folge, dass die Eltern möglicherweise erst 14 Tage vor Schulbeginn erfahren, wohin ihr Kind gehen muss. Sollte es keine Festlegung der Schulbezirke geben, wird nach dem Kriterium Schulweg entschieden.

Sollte es ein Problem mit der zugewiesenen Schule geben, haben die Eltern die Möglichkeit, einen begründeten Antrag auf Versetzung des Kindes zu stellen.

Selbstverständlich schließt die heute zu beschließende Satzung die regelmäßige Überprüfung der Satzung und eine ggf. erforderliche Änderung nicht aus. Herr Gehrke bittet nochmals eindringlich um Zustimmung der Gemeindevertreter, damit die Eltern Klarheit haben, wo ihr Kind anzumelden ist.

 

Herr Knop verweist auf einen früheren Beschluss der Gemeindevertretung, der bezüglich des Grundstückes der Schule beschlossen wurde. Damals wurde deutlich gesagt, dass die Kinder/Schüler der Ortsteile Lindenberg und Ahrensfelde die Lindenberger Grundschule besuchen werden und die Kinder/Schüler der Ortsteile Eiche, Mehrow und Blumberg die Schule in Blumberg. Ein Wahlrecht war damals nicht vorgesehen.

Die vorliegende Satzungsregelung ist allerdings notwendig, da die Kinderzahlen sowohl in Blumberg als auch in Eiche im Verhältnis stärker gestiegen sind als in den anderen Ortsteilen.

Ansonsten würde der Standardfall eintreten, welcher per Schulgesetz geregelt ist – die Entscheidung nach Wohnortnähe. Sowohl das Schulamt als auch der Landkreis benötigen Planungssicherheit bezüglich des Transportes mit Bussen und des reibungslosen Schulablaufes sowie ausreichend Personal.

 

Die Satzung muss jedes Jahr neu betrachtet werden. Mit jedem Zuzug, jeder Veränderung der Bevölkerungsstruktur bzw. mit jedem Abweichungsantrag entstehen neue Voraussetzungen.

 

Gleichzeitig weist Herr Knop darauf hin, dass es kein weiteres Entgegenkommen seitens des Landkreises und des Schulamtes geben wird.

Angenommen Eiche und Mehrow werden deckungsgleich und der Landkreis berücksichtigt dies nicht gleichermaßen, hätte das zur Folge, dass kein Mehrower Kind nach Blumberg gehen kann.

 

Frau Tietz sagt, dass die Thematik verstanden wurde und heute die Abstimmung dazu erfolgen wird. Sie meint, es war ausreichend Zeit, sich noch einmal mit dem Landkreis zu besprechen, da Herr Kusch bereits im Mai hierauf hingewiesen hatte.

 

Herr Gehrke antwortet, dass eine solche Abstimmung stattfand. Der Landkreis benannte eindeutig seine Grenzen.

 

Herr Kusch stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Debatte. Hierüber lässt Frau Hübner abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

20

0

0

0

 

 

Anschließend wird über den Antrag von Herrn Kusch – Gleichstellung des OT Mehrow mit dem OT Eiche. Änderung des § 3 Abs. 2 abgestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

Nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

9

7

4

0

 

 


Beschlussantrag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt die Änderung des § 3 Abs. 2 - Gleichstellung des Ortsteils Mehrow mit dem Ortsteil Eiche.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, dass der Entwurf der Schulbezirkssatzung der Grundschule der Gemeinde Ahrensfelde (Schulbezirkssatzung - SchulBezS) gemäß dem Änderungsantrag angepasst wird.

 

 

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

anwesend

ja

nein

Enthaltung

ausgeschlossen

20

16

4

0

0