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Auszug - Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Nahversorgung", OT Blumberg
öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Blumberg | ||||||||
TOP: | Ö 7 | Beschluss: | BV-2021/1175 | |||||
Gremium: | Ortsbeirat Blumberg | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 17.08.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | ehem. Stufensaal, Schloßstraße 7, OT Blumberg | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2021/1175 Beschluss zur ersten öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes "Nahversorgung", OT Blumberg | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst II.2 - Infrastruktur und Umwelt | Bearbeiter/-in: | Schüle, Titus | |||||
Herr Winker von der WOW GmbH erläutert den Bebauungsplan REWE, Bäcker, Drogerie und Mischgebiet.
Ein großes Ärgernis sehen die Bürger von Blumberg in der zeitlichen Verzögerung der Baufortschreibung. Der REWE-Markt kann erst realisiert werden, wenn die Planungsphase des Kreisverkehrs abgeschlossen ist.
Herr Dreger bittet um Abstimmung zum Beschlussantrag.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt, den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes „Nahversorgung“ (Stand Juli 2021) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur öffentlichen Auslegung. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist in den Anlagen festgesetzt. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
3 | 3 | 0 | 0 | 0 |