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Auszug - Beschluss zum kommunalen Gesamtabschluss 2019
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Ahrensfelde | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | BV-2021/1198 | |||||
Gremium: | Gemeindevertretung Ahrensfelde | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mo, 20.09.2021 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:11 | |||||||
Raum: | Orts- und Gemeindezentrum Ahrensfelde, Lindenberger Straße 1 B, OT Ahrensfelde (Zugang über den Rathausplatz) | |||||||
Ort: | 16356 Ahrensfelde | |||||||
BV-2021/1198 Beschluss zum kommunalen Gesamtabschluss 2019 | ||||||||
Status: | öffentlich | |||||||
Federführend: | Fachdienst I.2 - Finanzverwaltung | Bearbeiter/-in: | Keller, Alice | |||||
Frau Keller erklärt, dass die Kommunen gemäß der KV des Landes einen Gesamtabschluss aufstellen müssen, in den auch Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde einzubeziehen sind. Die 80 %ige Beteiligung am WAZV würde einen Gesamtabschluss erfordern, es sei denn, dieser spielt im Abschluss der Gemeinde eine geringe Rolle.
Dieser Anteil beträgt 0,15 %, somit ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Ver-mögens- und Ertragslage der Gemeinde.
Frau Hübner bittet um Abstimmung.
Beschlussantrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ahrensfelde beschließt gem. § 83 Abs. 2 BbGkVerf. (Brandenburgische Kommunalverfassung), dass zum 31.12.2019 kein kommunaler Gesamtabschluss aufgestellt wird. |
Abstimmungsergebnis | ||||
anwesend | ja | nein | Enthaltung | ausgeschlossen |
18 | 18 | 0 | 0 | 0 |